Der DGB Kreisverband Viersen fordert einen Mietenstopp.
Viersen – Der Wohnungsmarkt in Viersen ist angespannt. Der DGB hat die Mietpreissteigerungen der letzten 8 Jahre ausgewertet. Kostete ein Quadratmeter 2016 noch 5,77 Euro, mussten Anfang 2024 bereits 8,36 Euro gezahlt werden*. Das ist ein Anstieg um 44,9 Prozent. Die Einkommensentwicklung kann mit den steigenden Mieten nicht mithalten. Die Energiepreissteigerungen und Inflation der letzten Jahre haben die Situation für viele Mieterinnen und Mieter zusätzlich verschärft.
Der DGB fordert mit Bündnispartnern von der Bundesregierung den Mieterinnen und Mietern mit einem sechsjährigen Mietenstopp eine Atempause zu verschaffen. In der Zwischenzeit müssen neue, bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Dazu wird mehr öffentlicher und sozialer Wohnungsbau benötigt. Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit und die Verlängerung der Mietpreisbremse sind ebenso notwendig. Außerdem müssen die Kommunen Investoren bei Neubauprojekten stärker auf das Gemeinwohl verpflichten. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem wieder stärker ihre Verantwortung als Anbieter von preiswertem, öffentlichem Wohnraum annehmen.
„Wenn die Mieten in Viersen weiter so steigen, kann sich bald keine Verkäuferin oder Zugbegleiter mehr das Wohnen in Viersen leisten. Lohnsteigerungen werden dadurch direkt wieder aufgefressen. Um Bestandsmieter zu schützen, muss auch die Landesregierung ihre Hausaufgeben machen und das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes in NRW als Rechtsverordnung in Kraft setzen. Über dieses Instrument wird die Immobilienspekulation erschwert. Wer Mietwohnungen in Eigentum umwandeln will, muss sich das dann von der Stadt genehmigen lassen‘‘, so der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Viersen Klaus Neufeldt.
*Die genannten Zahlen stammen aus der empirica Preisdatenbank auf Basis der VALUE Marktdaten. Sie entsprechen den sogenannten Angebotsmieten (Median), also jenen Preisen, zu denen Wohnungen auf dem Markt angeboten werden. Diese Werte bilden die Dynamik auf dem Wohnungsmarkt besser und zeitnaher ab als die sogenannten Bestandsmieten. (opm)