Nach gewaltsamem Bruch des Kirchenasyls: Mahnwache vor der Ausländerbehörde Viersen

Nach dem gewaltsamen Bruch eines Kirchenasyls hat das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche NRW für Freitag eine Mahnwache vor der zuständigen Ausländerbehörde Viersen angemeldet.

Viersen-Dülken – Die Einrichtung der Mahnwache erfolgt in Absprache mit der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck (Stadt Nettetal, Kreis Viersen, NRW), in der das kurdischen Ehepaar aus dem Irak seit Mai 2023 aus humanitären Gründen Kirchenasyl gefunden hatte. Die beiden schwer traumatisierten Personen befinden sich nach dem Abbruch der Abschiebung seit Montag, den 10.07.2023, in Abschiebehaft in Darmstadt. Mittlerweile ist dem Ehepaar ein erneuter Versuch einer sogenannten Dublin-Überstellung nach Polen für Dienstag, den 25.07.2023 angekündigt worden.

Daher rufen das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche und die Evangelische Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck am Freitag, den 21.07.2023, um 16:00 Uhr, zu einer Solidaritätskundgebung vor der Ausländerbehörde Viersen (Theodor-Frings-Allee 22, 41751 Viersen) auf.

Tom Brandt vom Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW, begründet den Protest gegen den Bruch des Kirchenasyls: „Das Vorgehen der Ausländerbehörde Viersen ist ein absoluter Skandal, gegen den wir aufs Schärfste protestieren. Wir stehen solidarisch hinter dem kurdischen Ehepaar und fordern die Behörden auf, die vollkommen inakzeptbalen Pläne für ihre Überstellung nach Polen einzustellen. Niemand sollte in ein Land abgeschoben werden, in dem man wie das Ehepaar selbst bereits in einem geschlossenen Lager festgehalten und inhuman behandelt worden ist. Leider wissen wir jedoch aus unserer täglichen Arbeit, dass das der brutale Alltag der europäischen Abschottungspolitik ist, die die EU offensichtlich noch verschärfen will. Kirchengemeinden, die Kirchenasyl gewähren, setzen dem im konkreten Fall etwas entgegen. Der Bruch des Kirchenasyls durch die Ausländerbehörde Viersen ist auch deswegen eine rote Linie und darf auf keinen Fall hingenommen werden. Es braucht dringend einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Asyl- und Migrationspolitik in Deutschland und Europa!“

Die Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck, in der das Kirchenasyl durchgeführt wurde, unterstützt die Mahnwache. Pfarrerin Elke Langer erklärt: „Das Vorgehen der Ausländerbehörde Viersen, die die unangekündigte Abschiebung trotz eines offensichtlichen Zusammenbruchs der Frau unbedingt durchführen wollte und noch nicht einmal den von mir verständigten Rettungswagen zu ihr vorgelassen hat, ist schockierend. Dieses gewaltsame Eindringen in die sicheren Kirchenräume hat die beiden extrem verängstigt und ihnen den letzten Boden unter den Füßen weggezogen. Umso notwendiger ist jetzt jede Unterstützung für das durch den völlig unverhältnismäßigen Abschiebeversuch noch zusätzlich traumatisierte Paar. Ihre Abschiebung nach Polen muss verhindert werden!“

Gewaltsame Räumungen von Kirchenasylen sind äußerst ungewöhnlich, da die Behörden diesen Schutzraum für Geflüchtete in Kirchengemeinden in der Regel respektieren. In NRW gibt es derzeit rund 140 laufende Kirchenasyle. Im vergangenen Jahr konnten davon rund 98% mit einer Bleibeperspektive für die Betroffenen beendet werden. (opm)

Foto: Privat

 

10 Kommentare

  1. Nicht der Bruch des Kirchenasyls zum Zwecke der Abschiebung ist ein Skandal, sonder das Kirchenasyl an sich! Wieso müssen Menschen davor geschützt werden, in sichere Ländern, nämlich in die, in der sie die EU erstmals betreten haben, abgeschoben zu werden? Dass vielleicht in anderen EU-Ländern die sozialen Hilfen nicht so gut sind, darf kein Grund sein. Und….wer Verwandte in Deutschland hat und deshalb hier her möchte, kann einen Antrag stellen, dem, wenn er begründet ist, auch stattgegeben wird. Das kurdische Ehepaar aus dem Irak, in dem es mittlerweile eine kurdisch autonome Provinz gibt, ist anscheinend über Belerus nach Polen eingereist. Polen war aber nicht ihr Wunschland, nein man wollte nach Deutschland, wie viele ihrer Landsleute, die über Polen einreisten, auch. Man reist also lustig weiter, wohl wissend, dass man verpflichtet wäre in Polen Asyl zu beantragen. Das möchte man aber nicht und so zahlt man einen Schlepper, der einen nach Deutschland, in das Land seiner Träume, bringt. Und wenn dann nach der Dublin Verordnung das Asylgesuch nicht angenommen, sondern nach Polen zurückgeschoben wird, ist das Geschrei groß. Mitschreien tun die Kirchen, die unter der Behauptung, die Menschen wären schwer traumatisiert, Kirchenasyl gewähren und somit eine Rücküberstellung verhindern. Die Kirchen können und dürfen nicht ihre Moralvorstellungen als Recht gelten lassen, ein Kirchenasyl hat es so nie gegeben und ich frage mich ernsthaft, warum der Staat darauf Rücksicht nimmt. Das Recht, dass von deutschen Gerichten gesprochen wird, ist auch für die Kirchen bindend. Wir sind ein Rechtsstaat, in welchem jeder, Sie, ich, die Politiker, die Kirchen, die Vereine, die Flüchtlingshelfer und die Flüchtlinge/Migranten selbst das gesprochene Recht akzeptieren müssen und das ohne Ausnahme! Insofern ist eine erneute Rücküberstellung des kurdischen Paares nach Polen rechtens und notwendig!

  2. Dem wäre sehr viel hinzuzufügen, nur dies als Korrektur. Die Schreiberin und ihr Zustimmer behaupten, daß es ein „Kirchenasyl“ nie gegeben hätte.
    Nichts falscher als das: es gab Schutz vor Verfolgung in heiligen Stätten lange bevor das Christentum entstand und daraus entwickelte sich viel später das Kirchenasyl, wie wir es heute kennen und wie es bisher von allen Landesregierungen und den Behörden meist auch akzeptiert wird.
    Dahinter steht die begründete Vermutung, daß es manchmal „Fälle“ geben könnte, in denen das Paragraphenrecht vielleicht nicht dem allgemeinen menschlichen Gerechtigkeitssinn entsprechen könnte, wo genauer hingesehen werden muß, wo der vorhandene Ermessensspielraum genutzt werden muß.
    Nur darum geht es beim Kirchenasyl, die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache, wenige Hundert „Fälle“, die nahezu vollständig im Sinne der Menschlichkeit gelöst wurden.
    Am Beispiel des aktuellen Falles und dieser darauf bezogenen Leserbriefe fällt doch sehr die fehlende Anteilnahme, fast schon Häme, am besonderen Schicksal dieses Ehepaares auf.
    Hier soll an einem völlig falschen Beispiel Härte und Konsequenz demonstriert werden, anstatt zu fordern sich darauf zu konzentrieren, tatsächliche Straftäter zu fassen und diese dann auch wirklich abzuschieben?

    1. So einfach ist es nicht die straffällig gewordene Politiker, Bundestagsabgeordnete, Kirchenfürsten zur Verantwortung zu ziehen und wenn wir die abschieben,müssen wir die bis zum Lebensende am fressen halten. Anteilnahme ist ein schönes Wort…wirklich …scheint so…kommt drauf an…naja wenns passt…nicht für alle

      1. Mir war nicht klar, daß hier dumme, blöde, polemische und pauschale Hetze freigeschaltet wird.

        Auch hier nur eine Klarstellung der Fakten:

        wie und wohin wollen Sie denn auf welcher Rechtsgrundlage Bundesbürger abschieben?

        1. Christoph Schäfer,da wo die Menschen die Kirchenasyl in Anspruch genommen haben her gekommen sind. Aus dem chrislichen,demokratischen EU Land Polen. War es da nicht schön genug? Waren da die Gesetze nicht den eigenen Bepfindlichkeiten entsprechend? Christoph Schäfer sie sollten sich abgewöhnen Aussagen von Menschen die nicht ihrer Meinung sind Als dumm und blöde zu bezeichnen und überall polemischeund pauschale Hetze vermuten. Ich bin der Meinung das die blaubraune Flut erst da durch zum Tsunamie mutiert und sich zur perfekten Welle aufbaut weil Menschen vor lauter „Fakten“ vergessen,das es nur IHRE „Fakten sind. Wollen sie schon Kommentare oder Meinungen zensieren die nicht ihrer Weltanschauung oder Ideologie entsprechen? Was nicht passt wird nicht frei geschalten! Ich finde das ist schon mächtiger Tobak. Einen schönen Tag für alle

        2. Ach Herr Schäfer, immer das gleiche Prozedere. Alles was ideologisch nicht auf ihrer und ihresgleichen Linie ist wird beschimpft, gehatet und letztlich als dumm und blöde abgebügelt.
          Sie haben noch was vergessen: nämlich rechtsradikal und rassistisch zu erwähnen.
          😡🤦

        3. Wenn sie schon Fakten nennen mögen, dann auch richtig.
          Es gab noch nie, weltweit, eine gesetzlich ratifizierte Grundlage zum „Kirchenasyl“ und genau darum geht es hier.

          Die Kirche steht nicht über dem Gesetz, wenngleich diese Institution da anderer Meinung ist!

  3. Das Thema und die betroffenen Menschen erfordern eine sachliche Auseinandersetzung. Schade, dass die Evangelische Kirche nicht Stellung nimmt.

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