Nach Urteil wegen sexuellen Missbrauchs – Viersener Tanzlehrer legt Berufung ein

Im Fall Michael B. kommt es zu einer weiteren Verhandlung. Der Viersener Tanzlehrer legte Berufung ein gegen das bisherige Urteil von zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe.

Viersen – Nach einer kurzen Verhandlung war der bekannte Tanzlehrer Michael B. im Mai dieses Jahres wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und vier Monate Gefängnis verurteilt worden, nachdem er gestanden hatte – nun wird der Fall neu aufgerollt.

Die Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer verhandelt am 31.10.2022 ab 13 Uhr über den Berufungsantrag. Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 36 Fällen sowie wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitzes jugendpornographischer Inhalte verurteilt. Das verhältnismäßig eher gering ausfallende Strafmaß war in der damaligen Verkündung laut Richter gerechtfertigt, da sich der Beschuldigte weitgehend geständig auf die Vorwürfe eingelassen habe, nicht vorbestraft sei, sich seit der letztbekannten Tat straffrei geführt und für einen Täter-Opfer-Ausgleich bereit erklärt habe. (dt)

Foto: Rheinischer Spiegel

Gericht verurteilt Viersener Tanzlehrer wegen sexuellen Missbrauchs