Neustart in der Strafrechtspolitik

Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionenrechts setzt die Bundesregierung Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und Reformen um, die von Expertinnen und Experten seit vielen Jahren gefordert werden.

Aktuell – Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, dass es sich hierbei um eine historische Reform handelt, die Resozialisierung stärkt und die Strafrechtspolitik evidenzbasiert ausrichtet.

Das Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts, das am 22. Juni 2023 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, sieht verschiedene Änderungen vor:

Ersatzfreiheitsstrafen
Der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Ersatzfreiheitstrafe wird halbiert. Jemand, der zum Beispiel eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu bspw. je zehn Euro nicht zahlt und auch keine gemeinnützige Arbeit ableistet, muss dann zukünftig nicht mehr 60 Tage ins Gefängnis, sondern nur noch 30 Tage. Damit soll der Umfang der tatsächlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe verringert werden.

Zusätzlich sollen verurteilte Personen durch vollstreckungsrechtliche Ergänzungen bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitstrafe unterstützt werden. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen der Sozialarbeit, mit der den Betroffenen vor Ort zum Beispiel beim Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung geholfen werden soll.

Reform des Maßregelrechts
Im Maßregelrecht werden für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unter anderem die Anordnungsvoraussetzungen enger gefasst. Damit soll die Unterbringung wieder stärker auf tatsächlich behandlungsbedürftige und -willige Straftäter fokussiert und so der zunehmenden Überlastung der Entziehungsanstalten entgegengewirkt werden.

Erweiterung der Strafzumessungsnorm § 46 StGB
„Geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive werden ausdrücklich als bei der Strafzumessung zu berücksichtigende Umstände genannt. Dies soll dazu beitragen, vor allem gegen Frauen und LSBTI-Personen gerichtete Hassdelikte angemessen zu ahnden.

Auflagen und Weisungen
Die Möglichkeit einer Therapieweisung – etwa im Rahmen einer Bewährungsaussetzung – wird ausdrücklich eröffnet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass durch ambulante Therapien Rückfälle effektiv reduziert werden können. Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt wird zusätzlich die Erteilung einer Arbeitsauflage ermöglicht. (opm)

3 Kommentare

  1. Es ist zudem erlaubt das ich ein Mensch der als Mann gelebt hat und sich jetzt als Frau definiert in Schutzräume von (Saunen,Umkleiden,Toiletten etc.) von Frauen/Kindern eindingen darf. In solchen Bereichen gilt möglicherweise KEIN Hausrecht und es könnte dem Besitzer/Veranstalter nicht möglich sein so eine Person abzuweisen ohne sich der Diskreminierung schuldig zu machen. Es gibt ein einfaches Verfahren bei den Standesämter das auch erlaubt öffters sein gefühltes Geschlecht zu wechseln. Es soll unter Strafe stehen,wenn man eine Mensch beim Namen nennt den man über Jahrzehnte kenn und praktiziert hat,falls dieser Mensch sich zb.von Hubert in Hubertine umbenannt hat. Zu Risiken und Nebenwirkungen nehmen sie bitte Beruhigungsmittel ,Cannabis und Psychopharmaka. Kaufen sie einen großen Bolzenschneider und trennen sie die Kabel von Rot,Grün und Gelb damit dieses Elend bald ein Ende hat. Ich finde, es sollte unter Strafe gestellt werden divers und Genderneutral zu wählen und wenn der Minister für Gesundheit davor Angst hat das die AFD die SPD verbieten könnte dann sollte jedem klar sein wie es mit der meiner Meinung nach geistigen Gesundheit vieler deutscher Bundesminister gestellt ist.

  2. Ist ja auch rechtlich zu verstehen, denn die Straftaten werden mehr als sich nur zu verdoppeln, nein sie werden nicht mehr überprüfbar sein. Seit den Ruf der Muter der Nation hat sich alles zum schlechten Entwickelt, weil Politiker ein Denken nicht mehr zu Verantworten ist , weil er nicht mehr der Lage der Dinge Verstehen wird. Denn mit all den neuen Menschen die zu uns kommen, haben ihre eigene Gesetzgebung und das hat die CDU vergessen, ansonsten hätte Sie den Putsch zugestimmt. Jetzt ist außer Ordensverleihungen von nichts mehr die Rede. Die Verantwortung für das eigene Volk ist gebrochen. Man sieht die Tendenz für Wahlen. Das aus der alte Volksparteien ist zu Ende. Wenn AFD weiteren Zulauf bekommt, so sind die Parteien Schuld das Deutschland verkauft wird. In 20 Jahren sitzt kein Deutscher mehr im Parlament, außer die zum Antiquariat gehören. Der Arbeitsaufwand wird soviel, das es nicht mehr geschafft werden kann und deshalb die Veraussetzungsänderungen. Auch was kostet das der Staat täglich die Anzeigen mit Anwälten die keiner Bezahlen kann, denn die meisten Anzeigen muss der Steuerzahler Bezahlen. Das wird in Absehbarer Zeit wenn kein Deutscher mehr in der Politik sitzt sich noch gewaltig ändern. Es wird eine Brutale Welt werden.

    1. Die Behauptung, dass sich Straftaten nur verdoppeln und nicht mehr überprüfbar sein werden, ist nicht zutreffend. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten kontinuierlich daran, Straftaten aufzuklären und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt klare rechtliche Rahmenbedingungen und Mechanismen, um Straftaten zu überprüfen und gerichtlich zu verfolgen. Die politischen Entscheidungsträger engagieren sich für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung, und es werden Maßnahmen ergriffen, um Straftaten zu verhindern und zu bekämpfen. Deutschland hat ein funktionierendes Rechtssystem und eine gut etablierte Strafverfolgung, die dazu dient, die Sicherheit und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

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