Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, braucht künftig einen negativen PCR-Test. Nachweis- und Testpflichten gelten demnächst für alle ab einem Alter von sechs Jahren. Das hat das Bundeskabinett mit der Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen.
#Corona/Reisen – Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass bei Einreise aus Virusvariantengebieten verpflichtend ein negativer PCR-Test vorzulegen ist. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen.
Virusvariantengebiete sind derzeit verschiedenen Länder des südlichen Afrikas wie auch Großbritannien. Die PCR-Testverpflichtung besteht auch für Reisende, die nur auf der Durchreise einen Stop in Deutschland machen. Der PCR-Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Kommt man mit Fugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Test- und Nachweispflichten für Kinder. Da nun auch für Kinder ab fünf Jahren die Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen Covid-19 besteht und eine Testung für diesen Personenkreis unproblematisch möglich ist, wird die Altersgrenze für die Nachweispflicht und die Absonderungspflicht von derzeit zwölf Jahren auf sechs Jahre abgesenkt.
Die Geltungsdauer der Coronavirus-Einreiseverordnung wurde zudem bis einschließlich zum 3. März 2022 verlängert. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Einreise-Regeln. (opm)