Rat beschließt Fristverlängerung zum Bürgerbegehren

Foto: Stadtarchiv MG

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 11. Januar einstimmig eine Fristverlängerung zur Abgabe der Unterschriften für das Bürgerbegehren „keine Schulschließungen! – # Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Lernfabriken“ beschlossen und ist damit einem Antrag der Vertretungsberechtigten um Fristverlängerung nachgekommen.

Mönchengladbach – Mit dem aktuellen Ratsbeschluss wird die Frist zur Abgabe der Unterschriften um 12 Tage verlängert und endet nunmehr am 9. Februar. Nach Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Hinblick auf das notwendige Unterschriftenquorum.

Dies beträgt in Mönchengladbach 4 Prozent der Bürger, woraus folgt, dass mindestens 8.285 gültige Unterschriften eingereicht werden müssen. Stimmt der Rat dem Bürgerbegehren dann zu, ist damit der bisherige Beschluss zur Schließung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk zugunsten von mehr Gesamtschulplätzen hinfällig. Schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren hingegen nicht an, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.