In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde der gemeinsame Antrag aller demokratischen Parteien im Bundestag zur Laufzeitverlängerung des Bundesprogramms “Coronahilfen Profisport” beschlossen.
Mönchengladbach – Mit dem bestehenden Hilfspaket, das während der Corona-Pandemie aufgelegt wurde, konnten viele Insolvenzen im semiprofessionellen und professionellen Sport verhindert werden. Die fortdauernde Pandemie macht es nun erforderlich auch weiterhin die Sportvereine zu unterstützen.
Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings begrüßt diese Entscheidung sehr: “Wir dürfen Vereine in dieser schwierigen Zeit nicht mit den Auswirkungen alleine lassen. Eine Verlängerung des Programms bis März 2022 schließt gleichzeitig auch die Finanzierungslücke, die durch entgangene Ticketverkäufe entstanden ist.”
Auch Mönchengladbacher Sportvereine, wie zum Beispiel der Gladbacher Hockey- und Tennis-Club (GHTC), der 1. Judo-Club Mönchengladbach e.V. und viele mehr, profitieren so auch bei uns von der Programmverlängerung.
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz des vergangenen Jahres, die ein Zuschauerverbot bzw. eine Zuschauerbeschränkung für überregionale Sportveranstaltungen nach sich zogen, erhalten nun Profisportvereine eine Kompensation für entstandene Ticketausfälle.
Insbesondere Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die wenigstens mit einer Mannschaft einer 1., 2. oder 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen oder paralympischen Individual- und Mannschaftssportart angehören, nicht mehr als 249 Mitarbeiter haben und nicht auf Einnahmen von Übertragungsrechten zurückgreifen können, profitieren von der heute beschlossenen Verlängerung.
Zudem geht damit auch eine Anhebung des beantragbaren Höchstbetrags auf 2,3 Millionen Euro einher. “Wir ermöglichen es so gerade Profisportvereinen, die abseits der breiten Öffentlichkeit großartige Arbeit leisten und bereits den bisherigen Höchstbetrag von 1,8 Millionen Euro ausgeschöpft haben, den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten und neu entstandene Verluste auszugleichen”, betont Krings abschließend.