Verwaltung legt Stellungnahme im laufenden Änderungsverfahren vor. Bürgerinnen und Bürger können sich ebenfalls äußern – oder der Stadt anschließen.
Mönchengladbach – Der See und die neue Landschaft, die im Bereich des heutigen Tagebaus Garzweiler II entstehen, sind zeitlich – und für viele Menschen auch gedanklich – weit entfernt. Die wesentlichen Festlegungen zu diesem Jahrhundertthema treffen die verantwortlichen Stellen und Fachexperten aber schon heute. Mönchengladbach nimmt dabei eine aktive Rolle ein. Zum laufenden Braunkohlenplan-Änderungsverfahren hat die Stadt eine Stellungnahme erarbeitet, der der Rat am 17. Dezember zugestimmt hat. Bürgerinnen und Bürger können sich der Stellungnahme noch bis zum 19 Januar anschließen oder sich direkt gegenüber der Bezirksregierung Köln äußern.
Dass der geltende Braunkohlenplan Garzweiler II aus dem Jahr 1995 überhaupt geändert werden muss, ist eine Folge der fünften Leitentscheidung der Landesregierung aus 2023, mit der der vorzeitige Kohleausstieg 2030 (spätestens 2033) besiegelt wurde. Die offenkundigste Folge für Mönchengladbach: Das Seeufer in Wanlo wird länger als gedacht, weil der Tagebau nicht mehr weiter „wandert“. Das frühere Ende sorgt außerdem dafür, dass die Emissionen des Tagebaus sinken und weniger Land in Anspruch genommen wird.
Ebenso wirkt sich die Entscheidung erheblich auf die Tagebauführung, die Entwicklung der Tagebaufolgenlandschaft und die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Nordraum des Rheinischen Reviers aus. Dazu gibt es viele Fragestellungen zu klären, etwa zu den Auswirkungen auf Grundwasserstände, Gewässer und Feuchtgebiete, zu möglichen Ewigkeitslasten, zum Schutz von Bau- und Bodendenkmälern oder zur Befüllung des Restsees. Genau mit diesen Detailfragen hat sich der Fachbereich Umwelt dezidiert auseinandergesetzt und eine 38 Seiten lange Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen für die Neufassung des Braunkohlenplans entworfen.
Natur- und Wasserhaushalt muss dauerhaft gesichert werden Mönchengladbachs Umweltdezernentin, die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz, betont: „Mönchengladbach übernimmt Verantwortung und bringt sich weiterhin engagiert in die tagebaubezogenen Verfahren ein. Viele unserer Anregungen wurden deshalb bereits in der Vergangenheit durch den Braunkohlenausschuss aufgegriffen. Mit dem Braunkohlenplan werden wichtige Weichen für die Zukunft der Region gestellt und der Entwurf ist im Grunde sehr zu begrüßen. Doch manche wichtige Anpassung und Nachschärfung gilt es noch zu erreichen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich unserer Stellungnahme anschließen, mit desto stärkerer Stimme trägt Mönchengladbach seine Anliegen in dem Verfahren vor.“
Zu den wesentlichen Forderungen der städtischen Stellungnahme zählt eine nachhaltige und dauerhafte Sicherung des Natur- und Wasserhaushaltes. Das Oberziel, dass die Region wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf als ohne den Einfluss des Tagebaus, muss weiterhin gelten. Mit den Ergänzungen und Änderungen, die die Stadt vorschlägt, sollen im Text des Braunkohlenplanes einzelne Aspekte noch klarer herausgearbeitet werden. Etwa, dass die Qualität des Grundwassers keine Verschlechterung erfahren darf und die Wasserversorgung für Niers und Feuchtgebiete langfristig gewährleistet sein muss. Die hierfür notwendigen Wassereinleitungen aus dem Rhein sind nach Ansicht der Verwaltung verwendungsgerecht aufzubereiten.
Wenn der See vollständig befüllt ist, werden die Grundwasserstände im weiteren Umfeld des Tagebaus nicht mehr auf das ursprüngliche Niveau ansteigen. Dies wird wahrscheinlich zu Beeinträchtigungen einiger Oberflächengewässer und mehrerer grundwasserabhängiger Feuchtgebiete entlang von Schwalm und Niers führen. „Nach unserer Ansicht sind das nachteilige und dauerhafte Umweltauswirkungen zu Lasten Mönchengladbachs. Es liegt in der Verantwortung des Bergbautreibenden, hierfür geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen“, sagt Olaf Holtrup, Leiter des Fachbereichs Umwelt.
Bürger können sich der städtischen Stellungnahme anschließen Bürgerinnen und Bürger können sich der Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach anschließen. Diese ist ab sofort unter https://stadt.mg/braunkohle abrufbar. Zusätzlich haben Träger öffentlicher Belange und Bürger die Möglichkeit, sich bis einschließlich 19. Januar direkt gegenüber der Bezirksregierung Köln zu äußern. Weitere Informationen dazu sind ebenfalls auf der oben genannten Website hinterlegt.
Über das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren Garzweiler II Die Braunkohlenplanung ist in Nordrhein-Westfalen Bestandteil der Raumordnungsplanung. In Braunkohlenplänen werden für aktive Braunkohlentagebaue Festlegungen und Regelungen zu Abbaugrenzen, zur Umsiedlung, zur Infrastruktur, zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung, zur Überwindung von Gefährdungspotenzialen sowie zum Umweltschutz getroffen. Die Braunkohlenpläne stellen die Grundlage für die bergrechtliche Zulassung und die dafür erforderlichen Betriebspläne, die erforderlichen Wasserrechtsverfahren sowie weiteren Planungen dar. (opm)




