Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) wirbt anlässlich des Tages gegen Lebensmittelverschwendung am 2. Mai mit Nachdruck für den schnellen Abbau rechtlicher Hürden bei der Spende von Lebensmitteln.
Verbraucher – „Die Lebensmittelhandelsunternehmen engagieren sich seit Jahren intensiv gegen Lebensmittelverschwendung. Obwohl im Handel nachweislich die mit Abstand geringsten Verluste anfallen, ist es der Branche ein wichtiges Anliegen, mit zahlreichen Maßnahmen dazu beizutragen, Lebensmittelabfälle weiter zu reduzieren und natürliche Ressourcen zu schonen“, betont BVLH-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch.
Dialogforum Groß- und Einzelhandel: Mehr als 200 Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung umgesetzt, Handel reduziert Abschriften im Projektzeitraum um zwölf Prozent
Große Fortschritte im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung hat der Lebensmittelhandel durch seine Arbeit im Dialogforum Groß- und Einzelhandel der Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erzielt. Dort haben die teilnehmenden Unternehmen gemeinsamen mit dem staatlichen Thünen-Institut und dem EHI Retail Institute eine Messmethode zur Verlusterhebung weiterentwickelt. Dieses auf der Abschriftenerfassung beruhende Verfahren zeigt den Unternehmen, in welchen Warengruppen die größten Risiken stecken. Auf dieser Datenbasis können Maßnahmen entwickelt werden, mit denen zielgenau gegengesteuert werden kann.
Die im Dialogforum erhobenen Messungen kamen zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2020 bei den teilnehmenden Handelsunternehmen Lebensmittelverluste in Höhe von maximal 0,25 Millionen Tonnen angefallen sind. Im Vergleich zur Messung des Vorjahres konnten die Abschriften um zwölf Prozent gesenkt werden.
Innerhalb der Laufzeit des Dialogforums haben die teilnehmenden Handelsunternehmen insgesamt 202 Maßnahmen umgesetzt, die zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beitragen: davon 88 interne Marktmaßnahmen, 62 Maßnahmen an den Schnittstellen zu Lieferanten sowie 52 Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelweitergabe.
BVLH-Forderungen: Kennzeichnungs- und Steuerrecht anpassen, Haftungsrecht prüfen, Tafeln finanziell stärker fördern, Verbraucher-Kommunikation ausbauen
„Wir würden mehr tun“, betont BVLH-Hauptgeschäftsführer Rausch. „Potenzial sehen wir vor allem im Ausbau der Zusammenarbeit mit karitativen Organisationen bei der Abgabe von Lebensmitteln“.
Bereits heute spendet der LEH jährlich circa 74.000 Tonnen. Es könnten mehr sein. Dazu müssen sich allerdings einige Voraussetzungen ändern. Deshalb fordert der BVLH die Bundesregierung auf, sich für den Abbau rechtlicher Hürden einzusetzen, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Konkret fordert der BVLH:
- die Änderung (EU-)lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die eine Weitergabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Empfängerorganisationen behindern. Die Lebensmittelsicherheit muss dabei gewahrt bleiben.
- die Schaffung einer dauerhaften, wenn möglich (EU-)gesetzlichen Regelung für Entlastungen bei der steuerlichen Behandlung von Sachspenden und
- die Prüfung einer Beschränkung der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei in redlicher Absicht vorgenommener Lebensmittelweitergabe unter Wahrung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Darüber hinaus braucht es ebenfalls den Ausbau der finanziellen Förderung karitativer Organisationen durch Bund und Länder. Oft können palettenweise gespendete Lebensmittel zum Beispiel von den Tafeln nicht angenommen und verteilt werden, weil es an Lager-, Transport- und Kühlkapazitäten fehlt.
Außerdem muss die Verbraucherkommunikation verstärkt werden. Neben den Aufklärungsmaßnahmen des Handels ist die staatliche Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“ dafür ein sehr gut geeignetes Instrument. Der BVLH fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium daher auf, diese Kampagne zu verstetigen und auszubauen. (opm)