In der Ratssitzung am 25. November 2025 haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD gemeinsam von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht und Widerspruch gegen die Benennung zweier AfD-Vertreter zu leitenden Funktionen in Fachausschüssen eingelegt. Konkret richtete sich der Einspruch gegen den vorgesehenen AfD-Vorsitz im Sportausschuss sowie den stellvertretenden AfD-Vorsitz im Kulturausschuss.
Von RS-Redakteurin Sabrina Köhler
Kempen – Die beiden Fraktionen betonten, dass die AfD zwar demokratisch in den Rat gewählt worden sei und somit selbstverständlich Sitz und Stimme habe. Gleichwohl gebe es Möglichkeiten, die persönliche Eignung einzelner Mitglieder für herausgehobene Funktionen wie Ausschussvorsitze zu hinterfragen. „Ein Vorsitz bringt eine besondere Verantwortung mit sich und erfordert politische Neutralität“, erklärten die Fraktionsvertreter. Daran bestünden im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel – nicht zuletzt, weil die AfD in Nordrhein-Westfalen vom Verfassungsschutz weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf, wie das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt hatte.
Für einen erfolgreichen Widerspruch wäre eine Zweidrittelmehrheit im Rat nötig gewesen. Diese kam jedoch nicht zustande. Trotz des aus formaler Sicht erfolglosen Antrags werteten Grüne und SPD ihr gemeinsames Vorgehen als wichtiges politisches Signal.
„Es war uns aber sehr wichtig uns zu positionieren und alle demokratischen Mittel auszuschöpfen – keinen Millimeter nach Rechts!“, betonten Joachim Straeten und Gudrun de la Motte abschließend. Der Vorgang hat die laufende Debatte um den Umgang mit der AfD in kommunalen Gremien einmal mehr ins Zentrum der lokalen Politik gerückt. (sk)
