Worauf muss man achten, wenn man in Nordrhein-Westfalen ein Gartenhaus errichten möchte?

Es ist nicht nur wissenschaftlich unstrittig, sondern die Beobachtung zahlreicher Menschen: Das Klima verändert sich und damit wird auch die Freiluft-Saison immer länger. Gerade hier im Westen des Landes finden nicht nur Wein und Feigenbäume zunehmend bessere Lebensbedingungen vor.

Service – Von März bis weit in den Oktober (und manchmal auch darüber hinaus) wird der Garten zum verlängerten Wohnraum. Das gilt im Besonderen, wenn man ein Gartenhaus sein Eigen nennt. Doch auf was muss man achten, wenn man in NRW ein Gartenhaus errichten will?

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Wenn man in Nordrhein-Westfalen ein Gartenhaus bauen möchte, muss man sich an bestimmte Vorschriften und Regelungen halten. Hier sind einige Dinge, auf die man achten sollte:

  • Baugenehmigung: In Nordrhein-Westfalen benötigt man in der Regel eine Baugenehmigung für ein Garten Haus, wenn es größer als 30 Quadratmeter ist oder höher als 3 Meter. Es ist wichtig, sich vor dem Bau bei der zuständigen Baubehörde zu informieren und eine Genehmigung einzuholen. Will man es an eine Garten Überdachung angliedern, ist dies beim Antrag auf Baugenehmigung ebenfalls zu vermerken.
  • Abstandsflächen: Das Gartenhaus darf nicht zu nah an der Grundstücksgrenze oder anderen Gebäuden stehen. Es müssen bestimmte Abstandsflächen eingehalten werden, die je nach Größe des Gartenhauses unterschiedlich sein können.
  • Baustoffe: Es ist wichtig, Baustoffe zu verwenden, die den Vorschriften entsprechen und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Auch die Dämmung und die Abdichtung müssen den Anforderungen entsprechen.
  • Statik: Das Gartenhaus muss stabil und sicher gebaut sein. Es ist wichtig, die Statik des Gebäudes zu berechnen und geeignete Fundamente zu verwenden.
  • Energieeffizienz: Auch bei einem Gartenhaus ist es wichtig, auf eine gute Energieeffizienz zu achten. Eine gute Dämmung und eine effiziente Heizung können helfen, Energie zu sparen und die Kosten zu senken.
  • Steuern: In Nordrhein-Westfalen müssen für Gartenhäuser unter bestimmten Umständen Steuern gezahlt werden. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Finanzbehörde zu informieren.
  • Nachbarschaft: Es ist wichtig, die Nachbarn über den Bau des Gartenhauses zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen. Auch sollte man darauf achten, dass das Gartenhaus keine Beeinträchtigung für die Nachbarn darstellt, z.B. durch Lärm oder Schattenwurf.

Insgesamt ist es wichtig, sich vor dem Bau eines Gartenhauses in Nordrhein-Westfalen gründlich zu informieren und alle Vorschriften zu beachten. Andernfalls können extrem hohe Bußgelder verhängt werden, zudem muss man das neue Gartenhaus in solchen Fällen auf eigene Kosten wieder abreißen. Und dafür ist es nun wirklich viel zu schade.

Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen einem Tiny-Haus und einem Gartenhaus?

Parallel zum Gartenhaus-Trend hat sich in den letzten Jahren auch das sogenannte Tiny-Haus etabliert. Bei einem solchen handelt es sich um eine Art Symbiose aus einem Campingwagen und einem Haus. Das Tiny-Haus ist ein voll erschlossenes Wohnhaus, wenngleich es nur eine sehr geringe Wohnfläche besitzt. Doch es ist ausgestattet mit Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer, ist beheizbar und ist an alle Versorgungsleitungen wie Elektrizität, Wasser und Telefon / Internet angeschlossen. Damit unterscheidet es sich grundlegend von einem Gartenhaus, das eben nicht als vollwertiger Wohnraum genutzt werden darf. Ein Gartenhaus kann

  • Geräteschuppen,
  • Sauna,
  • Partyhaus,
  • Werkstatt oder auch
  • „Garten-Office“ sein,

allerdings darf es nicht die vollwertige Ausstattung eines Wohnhauses haben. Häuser in den Parzellen von Kleingartenanlagen werden zumeist noch einmal gesondert betrachtet. So können diese durchaus an Versorgungsleitungen angeschlossen und etwa mit einer Küche ausgestattet sein. Eine alternative oder ergänzende Nutzung als Wohnung ist in der Regel aber unzulässig. Hierbei spielt nicht nur das Landesgesetz eine Rolle, sondern auch die Satzung des jeweiligen Kleingartenvereins.

Übrigens ist ein Tiny-Haus aufgrund seiner Ausstattung und Beschaffenheit preislich nicht mit einem Gartenhaus zu vergleichen. Während man für ein Gartenhaus je nach Größe etwa 2.000 bis 8.000 Euro investieren muss, kostet ein Tiny-Haus auch in der einfachsten Ausstattung durchaus 50.000 Euro oder mehr. (opm)