Jeden Tag sind 15 Millionen Menschen in Deutschland mit dem ÖPNV unterwegs. Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – zusätzlich zur Maskenpflicht. Die Regelung gilt auch für den Flugverkehr.
Corona/Deutschland – Was sieht die 3 G-Regel vor?
Die 3G-Pflicht gilt in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des ÖPNV und des öffentlichen Personenfernverkehrs.
Die 3G-Pflicht gilt zusätzlich zur Maskenpflicht für alle Fahr- oder Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis über einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest) mit sich führen.
Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Gibt es Ausnahmen von der 3G-Regel?
Von der 3G-Regel ausgenommen sind
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,
Schülerinnen und Schüler sowie
die Beförderung in Taxen.
Wer kontrolliert die 3G-Regel?
Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig zu kontrollieren.
Die Passagiere sind ihrerseits verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen.
Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache.
Ab wann gilt die 3G-Regel?
Die neuen Regelungen im Verkehrsbereich nach § 28b Infektionsschutzgesetz gelten seit dem 24. November 2021 und sind bis zum 19. März 2022 befristet. Eine Verlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich. (opm)