Mit einem haushaltspolitisch markanten Vorstoß hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Viersen die Beratungen über den Haushaltsplanentwurf 2026 eröffnet, und beantragt einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen anzusetzen.
Von RS-Redakteur Walter Henning
Viersen – Grundlage ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach Berechnungen der Liberalen würde sich der im Entwurf ausgewiesene Fehlbetrag dadurch um 3.504.303 Euro verringern. Zugleich ließe sich, so die Argumentation, die Notwendigkeit eines vorzeitigen vollständigen Verbrauchs der Ausgleichsrücklage beziehungsweise der Allgemeinen Rücklage entsprechend reduzieren.
Der Antrag der FDP ist zugleich als politisches Signal zu verstehen. In Zeiten wachsender Sozialausgaben, unsicherer Konjunktur und steigender Anforderungen an die kommunale Infrastruktur steht auch Viersen unter finanziellem Druck. Ob sich für die Erhöhung des globalen Minderaufwands eine Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat findet, bleibt abzuwarten, so verweist die FDP in der Begründung auf die haushaltsrechtlichen Risiken der kommenden Jahre. „Die Erhöhung des Wertes von 1% auf 2% auch für 2026 ist – trotz Konsolidierungsmaßnahmen – erforderlich, um einen Rückfall in die Haushaltssicherungspflicht frühzeitig entgegenzuwirken bzw. zu vermeiden“, so Stefan Feiter, denn für 2026 ist ein Rekorddefizit von 40 Millionen Euro im Viersener Haushalt prognostiziert.
Die Haushaltssicherung gilt im kommunalen Finanzrecht als einschneidende Zäsur: Ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht mehr gewährleistet, unterliegt sie strengen Auflagen der Aufsichtsbehörde. Freiwillige Leistungen geraten dann regelmäßig unter erheblichen Rechtfertigungsdruck, Investitionen werden erschwert, politische Gestaltungsspielräume schwinden.
Vor diesem Hintergrund versteht die FDP ihren Vorstoß als präventives Instrument. Der globale Minderaufwand – ein pauschaler Abschlag auf die geplanten ordentlichen Aufwendungen – soll bereits im Planansatz eine gewisse Ausgabendisziplin abbilden. Er wirkt nicht als konkrete Einzelkürzung, sondern als übergreifende Zielvorgabe für die Haushaltsbewirtschaftung.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Die Jahresergebnisse seien häufig positiv von den ursprünglichen Haushaltsplanungen abgewichen. Dies sei zum einen auf unerwartete Mehreinnahmen zurückzuführen gewesen – etwa im Bereich der Gewerbesteuer –, zum anderen aber auch auf geringere tatsächliche Aufwandsbedarfe als ursprünglich kalkuliert.
Gerade diese wiederkehrenden Plan-Ist-Abweichungen wertet die FDP als Indiz dafür, dass ein höherer pauschaler Minderaufwand realistisch sei. Wenn sich im Vollzug regelmäßig zeige, dass die tatsächlichen Aufwendungen unter den Planansätzen blieben, müsse dies auch planerisch berücksichtigt werden. Der Ansatz von zwei Prozent erscheine – „wie bereits im Vorbericht der Kämmerin ausgeführt“ – als geeignetes Mittel, um diese Effekte systematisch abzubilden.
Allerdings bleibt der Erfolg eines solchen Instruments an Voraussetzungen geknüpft. Die Liberalen verbinden ihren Antrag ausdrücklich mit der Erwartung einer „stringenten Ausgabendisziplin“ und eines „engmaschigen Controllings“ während des Haushaltsjahres 2026. Nur wenn Verwaltung und Politik die Einhaltung der Zielvorgabe konsequent überwachten, könne der globale Minderaufwand tatsächlich realisiert werden. Damit verschiebt sich ein Teil der Verantwortung von der reinen Planaufstellung auf die laufende Haushaltsbewirtschaftung. Der globale Minderaufwand ist kein Automatismus, sondern bedarf konkreter Steuerung – etwa durch Zurückhaltung bei freiwilligen Ausgaben, zeitliche Streckung von Maßnahmen oder Priorisierung innerhalb der Fachbudgets. (mh)




