Drogen im Getränk? Mutmaßliche Vergewaltigung in Viersener Wohnung

Vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach beginnt am 26. März 2026 ein Verfahren, das in mehrfacher Hinsicht schwer wiegt. Vor Gericht muss sich der 21 Jahre alte Anh N. wegen gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung und Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln verantworten.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Viersen/Mönchengladbach – Die Anklage der Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Geschehens, das sich im Oktober 2025 in Viersen abgespielt haben soll. Der Angeklagte soll in der Wohnung einer Freundin, in der die Geschädigte vorübergehend gewohnt habe, eine Eistee-Flasche mit MDMA und Ketamin versetzt haben, um die Geschädigte gefügig zu machen.

Etwa 15 Minuten, nachdem die Geschädigte getrunken habe, sei ihr übel geworden, woraufhin sie sich ins Bett gelegt habe. Die gemeinsame Freundin habe der Angeklagte losgeschickt, um für die Geschädigte Cola zu besorgen. Als der Angeklagte und die Geschädigte alleine gewesen seien, habe er ihr die Hose heruntergezogen und sei sodann ungeschützt vaginal in sie eingedrungen. Aufgrund der verabreichten Substanzen habe sich die Geschädigte wie gelähmt gefühlt und sei weder verbal noch körperlich in der Lage gewesen, sich zu wehren; teilweise habe sie das Bewusstsein verloren. Erst als die Freundin zurückgekommen sei, habe der Angeklagte von der Geschädigten abgelassen.

Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Nils Paßmann aus Essen verteidigt. Die Geschädigte wird als Nebenklägerin von Rechtsanwältin Thi Minh Tam Nguyen aus Berlin vertreten. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Kammer hat Fortsetzungstermine auf den 15. April, 27. April und 6. Mai 2026 bestimmt. (dt)