Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren können ab sofort wieder Anträge auf Zuschüsse von Bürger*innen, Vereinen oder Verbänden für Projekte, Veranstaltungen, Vereinsförderung, Verbesserungsmaßnahmen im Bezirk oder Vergleichbares gestellt werden. Die Anträge werden bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsstellen gesammelt.
Mönchengladbach – Gefördert werden bezirkliche Maßnahmen, die im Rahmen des § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach § 10 Abs. 2 dem Stadtbezirk zugutekommen.
Die Anträge werden den jeweilig zuständigen Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgelegt, die dann über eine Förderung entscheiden. Anträge müssen bis zum Stichtag am 30.04.2026 in den Bezirksverwaltungsstellen online eingegangen sein. Die Entscheidung über eine Förderung fällt anschließend in den Sitzungen der jeweiligen Bezirksvertretungen in der dritten Juni-Woche.
Sollten die Mittel danach noch nicht vollständig ausgeschöpft sein, so können bis zum nächsten Stichtag am 31.07.2026 weitere Anträge gestellt werden. Nähere Informationen und Anträge gibt es unter https://stadt.mg/bezirkshaushalte. (opm)




