Das Kreiswahlamt Viersen informiert, dass Wahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 grundsätzlich vor den Feiertagen oder nach dem Jahreswechsel abgeholt bzw. eingereicht werden sollen.
Kreis Viersen – Sofern dies nicht möglich ist, können Wahlunterlagen nach Terminabsprache über das Postfach „wahlen@kreis-viersen.de“ auch zwischen den Feiertagen abgeholt bzw. eingereicht werden. An ebendieses Postfach können auch dringende, unaufschiebbare Anfragen zum Thema Wahlen außerhalb der regulären Dienstzeit, also samstags und während der Betriebsferien der Kreisverwaltung Viersen, eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt sodann am 21., 24., 27., 28., 30. und 31. Dezember in der Zeit von 10 bis 14 Uhr. Am 23. Dezember ist eine normale Erreichbarkeit von 8 bis 17 Uhr gewährleistet.
Wahlunterlagen, die per Post an den Kreis Viersen übersandt werden, sind auf dem Briefumschlag als Wahlsache zu kennzeichnen.
Auch in den Wahlämtern in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind Notfallbereitschaften zur Erledigung des Wahlgeschäftes eingerichtet worden. (opm)