DGB-Jugend fordert: „Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahren!“

Bis heute sind Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung von einem Mindestlohn ausgenommen. 10.000 junge Menschen in Deutschland verdienen unter Mindestlohn, nur weil sie jung sind. Der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ist hier außer Kraft gesetzt.

Deutschland – Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen und die erste Lesung im Bundestag hat am 28. April 2022 bereits stattgefunden. Darin wird der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben, sodass über sechs Millionen Menschen davon profitieren können.

„Es ist richtig, dass die neue Ampel-Regierung hier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützt und somit jede Arbeit den Respekt der Gesellschaft erhält“, so DGB-Jugendbildungsreferentin Stella Rütten. „Doch wir möchten als DGB-Jugend auch auf eine der Ausnahmen aufmerksam machen, die wir als ungerecht empfinden. Uns ärgert es, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Mindestlohn erhalten können. Es ist willkürlich und diskriminierend!“

Bis heute sind Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung von einem Mindestlohn ausgenommen. 10.000 junge Menschen in Deutschland verdienen unter Mindestlohn, nur weil sie jung sind. Der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ist hier außer Kraft gesetzt.

Rütten weiter: „Es gibt für uns keinen einzigen plausiblen Grund für diese Ungerechtigkeit.
Häufig wird angeführt, dass man junge Menschen damit verführe, direkt nach der Schule einen ungeeigneten Job anzunehmen. Für uns ist aber ganz klar: Egal wer die Arbeit macht, sie gehört entsprechend entlohnt. Abgesehen davon, sollten wir darüber nachdenken, dass der Mindestlohn nicht finanziell attraktiver sein darf als die Vergütung der Ausbildung. Hierfür ist mit der Mindestausbildungsvergütung schon ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht worden.“

Die DGB-Jugend führt Gespräche mit den demokratischen Abgeordneten, die im Ausschuss Arbeit und Soziales sitzen. Sie fordert die Abgeordneten und die Bundesregierung auf, dieses Unrecht abzuschaffen und dafür zu sorgen, dass auch unter 18-jährige endlich den Mindestlohn erhalten. „Denn sie haben den gleichen Respekt und die gleiche Wertschätzung für ihre Arbeit verdient!“, so Rütten abschließend. (opm/DGB)