Erste ukrainische Lehrkräfte in NRW eingestellt

Neben den insgesamt 18.232 Schülerinnen und Schülern (Stichtag: 04. Mai 2022, Vorwoche: 14.700) haben die nordrhein-westfälischen Schulen inzwischen auch die ersten Lehrerinnen und Lehrer aus der Ukraine aufgenommen.

NRW – Das Land hat bislang insgesamt 61 ukrainische Lehrkräfte eingestellt beziehungsweise die Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss, weitere 185 haben konkretes Interesse an einer Einstellung bekundet und wurden entsprechend beraten. Zudem unterstützen bereits 1.200 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Schulen, indem sie freiwillig die Zahl ihrer Unterrichtsstunden erhöht haben.

Um Lehrerinnen und Lehrer aus der Ukraine künftig noch besser in das nordrhein-westfälische Schulsystem zu integrieren, wurde das vorgestellte Rahmenkonzept zur Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher, wie angekündigt, weiterentwickelt: Bereits in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEs) informiert ein dreisprachiger Flyer – Deutsch, Englisch, Ukrainisch – die geflüchteten Lehrerinnen und Lehrer über das deutsche Schulsystem. Zudem intensiviert das Land die Beratung der ukrainischen Lehrkräfte über die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) deutlich. Hierzu wurde über die LaSI eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die schon mit der praktischen Beratung von interessierten Lehrkräften aus der Ukraine begonnen hat.

Zugleich ergreift das Ministerium für Schule und Bildung weitere Maßnahmen, zusätzliches Personal für die Schulen zu gewinnen: Für das laufende Schuljahr wurden den Schulen kurzfristig zusätzliche Stellen zugewiesen, die sofort ausgeschrieben und besetzt werden können. Zum kommenden Schuljahr 2022/23 erhöht sich die Zahl der zusätzlichen Stellen auf insgesamt 1.052. Zur Besetzung jeder einzelnen dieser Stellen stehen die nötigen Haushaltsmittel bereit. Zudem wurden die Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht im Gesamtumfang von rund 60 Millionen Euro um weitere rund 3,5 Millionen Euro erhöht.

Auf die zusätzlichen Stellen und insbesondere auf Ausschreibungen für befristete Beschäftigungen können sich neben Menschen mit Lehramtsbefähigung auch andere qualifizierte Personen bewerben, zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern sie für den Schuldienst geeignet sind.

Erfolgreich war bereits das Werben um die Unterstützung angehender Lehrerinnen und Lehrer: Über die 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung hatte das Ministerium darum geworben, dass möglichst viele Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Umfang ihres selbstständig erteilten Unterrichts von drei auf sechs Stunden in der Woche zu erhöhen. Insgesamt 1.200 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter haben sich dazu entschieden, die Schulen, an denen sie eingesetzt sind, auf diese Weise zu unterstützen. (opm)