Die Stadt Mönchengladbach will die Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen nach transparenten und verbindlichen Regeln unterstützen. Dazu soll ein sogenanntes „stehendes Angebot“ zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung abgegeben werden.
Mönchengladbach – Mit dem „stehenden Angebot“ würde die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklären, Verfahren vor der neuen gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit nach dem im März 2025 geschlossenen Verwaltungsabkommen zu führen, sobald eine Antragstellerin oder ein Antragsteller die Vereinbarung annimmt.
Mit der Schiedsgerichtsbarkeit wird die frühere „Beratende Kommission“ abgelöst und ein rechtsverbindlicheres Verfahren für Streitigkeiten über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern geschaffen. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte basieren auf einem verbindlichen Bewertungsrahmen und sollen gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien erreichen.
Es geht darum, unabhängig von konkreten Fällen letztlich möglichst bundesweit ein einheitliches faires Verfahren zu etablieren.
Durch die Abgabe des „stehenden Angebots“ würde Mönchengladbach so wie andere Kommunen zur Umsetzung der Empfehlung des Deutschen Städtetages beitragen, das Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland weiterzuentwickeln und damit die Position von Opfern und ihren Nachfahren zu stärken. Der Ausschuss für Kultur berät dies in seiner Sitzung. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat Anfang März.
Das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut wurde Anfang 2025 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geschlossen. Damit wird ein Verfahren etabliert, das künftig verbindliche Entscheidungen treffen kann. Anspruchsberechtigte können die Schiedsgerichtsbarkeit nach einem erfolglosen Vorverfahren einseitig anrufen, wenn die betreffende Einrichtung – wie die Stadt Mönchengladbach – ein „stehendes Angebot“ abgegeben hat. (opm)




