Anfang März hatte die Kammer im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach das Verfahren gegen die 25-jährige Sandra M. mit dem Urteil einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Feststellung der besonders schweren Schuld beendet. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Richterspruch befassen.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker
Viersen/Region – Seit November vergangenen Jahres hatte der Richter am Landgericht, Lothar Beckers, das Verfahren um die 1995 geborene Angeschuldigte Sandra M. geleitet, die als Erzieherin unter anderem in Kindertagesstätten in Krefeld, Kempen, Tönisvorst und Viersen gearbeitet hatte. Angeklagt wurde sie wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen in neun Fällen, weil sie laut den Ermittlungen im Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 21.04.2020 den Brustkorb mehrerer ihr anvertrauter Kleinkinder in einer Art und Weise zusammengedrückt habe, dass bei diesen eine erhebliche Atemnot oder gar ein Atemstillstand eingetreten sei. Hierbei habe sie den Tod der Kinder mindestens billigend in Kauf genommen, ein Tod der im April 2020 bei der kleinen Greta eintrat – nur ein Tag nach ihrem dritten Geburtstag.
Richter Lothar Beckers sprach Anfang März eine lebenslange Freiheitsstrafe im Mord an der dreijährigen Greta aus, zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn die Angeklagte habe heimtückisch und mit niedrigen Beweggründen gehandelt.
Zu der Tat des Jungen S. sprach das Gericht weiterhin 2 Jahre und 6 Monate aus, bei dem Mädchen J. weitere 5 Jahre. In den anderen angeklagten Fällen bezüglich der Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde die Angeklagte freigesprochen.
Wie die Verteidigung bereits während des Verfahrens mitgeteilt hatte, würde es sich um einen Indizienprozess handeln, erläuterte Richter Lothar Beckers, doch am Ende müssten die vorliegenden Erkenntnisse ein Gesamturteil ergeben, sonst könne bei Indizien nie eine Entscheidung erfolgen. Auch bei den anderen Fällen blieb der Verdacht der Täterschaft bestehen, doch nach den vorliegenden Beweisen der mittlerweile weit zurückliegenden Vorfälle hätte hier kein Urteil gesprochen werden können. Nun hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt, die Angeklagte hatte bis zum Schluss ihre Unschuld beteuert. (nb)
