Der Countdown zum Straßenkarneval läuft unaufhaltsam, doch die jecke Vorfreude wird in diesem Jahr von unerwarteten Herausforderungen überschattet. Neue Regularien und kurzfristige Änderungen sorgen bei den Veranstaltern, Zugteilnehmern und Karnevalsfreunden für Unsicherheit.
Von RS-Redakteurin Sabrina Köhler
Viersche – Wie die Zugleitung des Tulpensonntagszuges in Viersen mitteilt, müssen alle Fahrzeuge und Anhänger, die am Karnevalszug in Viersen (und übrigens auch an allen anderen Zügen) teilnehmen sollen, ein sogenanntes Brauchtumsgutachten oder eine Betriebserlaubnis vorweisen. Dies betrifft nicht nur Fahrzeuge, die Personen befördern, sondern auch solche, die als Bagagewagen genutzt werden. Lediglich Fahrzeuge ohne bauliche Veränderungen sind von der Regelung ausgenommen.
„Die neuen Vorschriften wurden leider erst spät im Jahr 2024 veröffentlicht und die Kommunikation zwischen den Behörden und den TÜV-Stellen war nicht einheitlich“, erklärt Helge Heining, Senator für Zugwesen. „Wir bedauern die Kurzfristigkeit und den zusätzlichen Aufwand, müssen aber sicherstellen, dass alle Auflagen erfüllt werden.“
Die Zugleitung appelliert an alle Teilnehmer, sich schnellstmöglich mit den zuständigen TÜV-Prüfern in Verbindung zu setzen. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit sind die Termine knapp und das Einholen der Betriebserlaubnis könnte mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden sein. Um die Teilnahme am Tulpensonntagszug nicht zu gefährden, müssen alle notwendigen Unterlagen bis spätestens Montag, 17. Februar 2025 per E-Mail an ZugleitungFAVK@gmx.de eingereicht werden.
Trotz der Herausforderungen bleibt der karnevalistische Geist ungebrochen. „Wir sind uns der Belastung für alle bewusst, aber wir freuen uns darauf, mit euch zusammen den Tulpensonntag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen“, so Heining weiter. Weitere Informationen werden von der Zugleitung per E-Mail bereitgestellt – eine kurze Nachricht an die oben genannte Adresse genügt. (sk)