Kernkraftwerke werden befristet weiterbetrieben

Nach Beschluss durch den Bundestag hat nun auch der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes gebilligt. Damit sind die Voraussetzungen für den befristeten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke, die noch in Betrieb sind, bis längstens 15. April 2023 gegeben. Es geht darum, für den bevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage kommt.

Deutschland – Der Bundesrat hat am 25. November grünes Licht gegeben für den Weiterbetrieb der drei noch laufenden Kernkraftwerke. Das entsprechend geänderte Atomgesetz kann damit nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Der Stresstest: Es könnte zu Stromengpässen kommen!
Der im Sommer vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene sogenannte zweite Stresstest zur Versorgungssicherheit kommt zu dem Ergebnis, dass es zu Stromengpässen kommen könnte. Um diese zu vermeiden, seien mehrere Maßnahmen nötig. Unter anderem hat der nun beschlossene, bis zum 15. April nächsten Jahres befristete Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 dies zum Ziel.

Diese Entscheidung kam auch vor dem Hintergrund zustande, dass die Versorgung mit Strom infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ganz Europa sehr angespannt ist. Auch Dürre, Niedrigwasser und Probleme bei französischen Atomkraftwerken wirken sich aus. Deshalb sind Maßnahmen erforderlich, die sicherstellen sollen, dass in diesem Winter genügend Strom vorhanden ist.

Sichere Weiternutzung der drei Atomkraftwerke
Angesichts des kurzen Zeitraums des Weiterbetriebs wird auf die periodische Sicherheitsüberprüfung, die die fortlaufende Überprüfung eigentlich ergänzen soll, dieses Mal verzichtet. Die Sicherheit der Anlagen wird dennoch auch während des befristeten Weiterbetriebs auf hohem Niveau sichergestellt. Das wird kontinuierlich durch eine umfassende staatliche Aufsicht aufgrund geltenden Rechts geschehen.

Winter 2023/24 wird anders
Im Winter 2023/24 hingegen geht man von einem veränderten (Energie-)Szenario aus. Gasimporte, die bislang aus Russland kamen, werden dann aus mehreren Ländern kommen: Die Importe sind bereits weitgehend durch mehr Erdgaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden kompensiert worden. Hinzu kamen zusätzliche Importe über LNG-Terminals über Nordwest-Europa. Und eine verringerte Nachfrage nach Gas hat bereits eine weitere Kompensation unnötig gemacht. Dennoch ist die Bundesregierung zusätzlich im Austausch mit weiteren Ländern, um die Gasimporte abermals zu diversifizieren.

Sodann strebt die Bundesregierung neue Gas- und perspektivisch Wasserstoffpartnerschaften an. In Norddeutschland werden LNG-(Flüssiggas-)Terminals gebaut, ein Terminal ist mittlerweile bereits fertiggestellt. Nicht zuletzt werden auch gefüllte Gasspeicher für eine andere Gassituation sorgen.

Bereits Anfang November erreichte der Stand der Speicher insgesamt in Deutschland bereits mehr als 99 Prozent. Und zur Verringerung des Gasverbrauchs werden vorübergehend mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung eingesetzt. Dass die Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Strom aus erneuerbaren Energien vereinfacht worden sind, soll sich perspektivisch zusätzlich entlastend auf die Gassituation auswirken. Schließlich wird angestrebt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. „Wir verändern also mit jedem Schritt, den wir machen, unsere Situation und verbessern sie dramatisch“, so der Bundeskanzler bei der Pressekonferenz zur Allianz für Transformation. (opm)