Die Stadt Mönchengladbach hat im Haushaltsjahr 2021 eine Umlage in Höhe von 89,5 Millionen Euro an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gezahlt. Im gleichen Zeitraum flossen Leistungen in Höhe von 194,4 Millionen Euro in die Stadt zurück.
Mönchengladbach – Rund 120,2 Millionen Euro wurden vom LVR in der Stadt Mönchengladbach für die Sozialhilfeleistungen der Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftiger, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie für die Förderschulen, die Kriegsopferfürsorge und Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf verausgabt. Mit über 65.000 Euro förderte der LVR in Mönchengladbach zudem Aktivitäten im Rahmen der Kulturpflege.
Der LVR nimmt mit seinen Einrichtungen in Mönchengladbach auch eine wichtige Rolle als Arbeitgeber und Standortfaktor ein: Insgesamt arbeiten in der LVR-Förderschule und dem LVR-Klinikverbund 433 Mitarbeitende, die direkt beim LVR beschäftigt sind. In der Mönchengladbacher LVR-Förderschule werden 193 Kinder und Jugendliche unterrichtet.
Diese Informationen gehen aus der Leistungsübersicht 2021 hervor, die der LVR veröffentlicht hat. Die Leistungsübersichten der 26 Mitgliedskörperschaften sind nun auch online generier- und abrufbar. Über das Portal www.lvr.de/leistungsuebersicht können sich Interessierte die jeweiligen Leistungen in jeder Mitgliedskörperschaft des LVR mit übersichtlichen Diagrammen und Grafiken darstellen lassen. Karten der einzelnen Mitgliedskörperschaften zeigen, welche Standorte und Einrichtungen der LVR in den entsprechenden Kreisen, kreisfreien Städten oder der StädteRegion Aachen hat.
Der LVR ist als regionaler Kommunalverband zuständig für Aufgaben in den Handlungsfeldern Soziales, Gesundheit, Schulen, Jugend sowie Kultur und Umwelt. Diese werden finanziert aus der Umlage der 26 Mitgliedskörperschaften im Rheinland sowie aus Bundes- und Landesmitteln, die vom LVR bewirtschaftet werden. Seine Arbeit wird politisch gestaltet und kontrolliert von der Landschaftsversammlung Rheinland. In der Landschaftsversammlung vertreten Politiker*innen aus den Stadträten, Kreistagen und dem StädteRegionstag ihre Kommunen. (opm)