Seit dem 1. Januar 2023 haben zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal mehr als vorher. Und das neue „Wohngeld Plus“ ist im Schnitt doppelt so hoch wie bisher. 4,5 Millionen Menschen – insbesondere Alleinerziehende, Familien oder Rentnerinnen und Rentner – können damit sorgenfreier wohnen.
Wohnen – Die hohen Mieten und steigenden Heizkosten belasten besonders Menschen mit niedrigen Einkommen. Viele haben Sorge, ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Daher hat die Bundesregierung im September 2022 die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands auf den Weg gebracht. Sie ist Teil der Entlastungspakete.
Am 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Nun haben rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen Anspruch auf Wohngeld.
Dazu gehören
- Rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung weiterhin Wohngeld bezogen hätten.
- Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
- Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen.
Wohngeld hilft zielgerichtet vielen Familien, Alleinerziehenden, Rentnerinnen und Rentnern
40 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?
- Rentnerinnen und Rentnern mit niedriger Rente.
- Erwerbstätige Familien sowie Alleinerziehenden und Paaren mit niedrigen Einkommen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich.
- Studierende können Wohngeld beanspruchen, wenn nicht der ganze Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat.
- Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben.
Wer bereits andere staatliche Leistungen, auch für die Unterkunftskosten bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das sind zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).
Wo kann man Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Dort gibt es die Antragsformulare und umfassende Beratung.
Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an.
Weitere Informationen sowie die Infoseiten der Bundesländer finden Sie unter Wohngeld-Plus-Reform. (opm)
Ich bekomme grundsicherung mit Rente und bin schwer behindert steht mir Wohngeld zu
Alle die im unterem Lohnniveau verdienen, sollen doch mal überlegen wenn man mehrere Jahre gearbeitet hat, dies alles umsonst war, sich eventuell Entlassen zu lassen, um dann die Bürgerrente und Miete plus Heizung zu haben. Dann noch eine Arbeit nebenbei steht man sich besser als Schuften zu gehen.
Lässt man sich ein Rentenberechnung zuschicken, sollte man die Krankenkassen Beiträge noch Abziehen, so ist man Verarmt. Das ist Deutschland wo Arbeit sich nicht mehr Lohnt.
Jeder der etwas mehr verdient, bekommt fürchterliche Abzüge und muss die Fremdentnahme die unsere Politiker Vollziehen auch noch Aufbringen.
Das ist der größte Diebstahl was Politiker machen, aus fremden Kassen Plündern.
Und dann sollte man mal überlegen, warum wir soviel Kriminalität haben?
Ist doch Klar, die Politik zeigt wie es geht, andere Bauen sich eine Sicherheit auf, für spätere Zeiten, und Politiker Entfremden das Geld der Mitglieder, für nicht Mitglieder. Das ist Raub !
Das Wohngeld und vieles mehr must das Arbeitende Volk auch Aufbringen.
Die Jugend hat keine Lust mehr an diese Vorgehensweise.
Wer Arbeitet muss bedeutend mehr bekommen.
Und wer Arbeitet darf nicht Unterbezahlt werden, das sind doch keine Faire Verhältnisse.
Wer Arbeitet soll soviel Lohn erhalten, das er davon eine Familie Ernähren kann.
Wenn das Verhältnis stimmt, hätte der Staat auch keine Sozialkasse nötig.
Kranke sollen stets von der Gesellschaft getragen werden.
Wir sind ein Volk in Deutschland, wo einfach verschiedene Ansichten getroffen werden, um hier die Armen Diskriminieren mit geringfügigen Löhne, das diese Menschen Armut haben. Deshalb auch Kinderarmut.
Kinderarmut wollen Politiker eine Extra Kasse wieder machen, wo soll das Geld her kommen oder wo wird es wieder Abgezweigt?
Hier braucht keine Extra Kasse die eine Umlage auf einer Personengruppe die für diese Füllung der Kasse herhalten muss.
Ein Familienvater bekommt als Beamter doch auch ein Festes Gehalt!
Warum nicht in der Freien Arbeitnehmerschaft?
Sind wir zweierlei Menschen?