„Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen.“
NRW – Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen gewähren. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dafür bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, traf sich mit 15 Verbänden und Organisationen um Details und das weitere Vorgehen auszutauschen.
Im Kern ging es um die Ausgestaltung des Programms „ZukunftBrauchtum“, das einen Beitrag zur Deckung von Ausfall- und Vorbereitungskosten für abgesagte Brauchtumsveranstaltungen leisten soll. Antragsberechtigt sollen grundsätzlich Vereine oder Körperschaften sein, die sich der traditionellen Brauchtumspflege durch Veranstaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit Karneval oder dem Schützenwesen, widmen. Es sollen abgesagte Veranstaltungen im Durchführungszeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Mai 2022 umfasst werden. Mögliche Leistungen nach der neuen Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“ werden auf 90 % der in Ansatz gebrachten Ausgaben und grundsätzlich auf maximal 5 000 Euro je Veranstaltung beschränkt.
Insgesamt wird das neue Programm drei Förderrichtlinien umfassen: Neben der Wiederauflage der Insolvenzabsicherung wird auch das Landesprogramm „NeustartMiteinander“ in die Zukunft gerichtet werden. Zeitgleich zu den Gesprächen wird derzeit das Antragsverfahren für „ZukunftBrauchtum“ programmiert, welches ab dem 3. März 2022 zur Verfügung stehen soll.
In der kommenden Woche werden die Förderinhalte zudem mit den Spitzenorganisationen des Schützenwesens in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht werden.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Austausch mit den Karnevalistinnen und Karnevalisten war von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt. Zahlreiche Fragen konnten geklärt werden, Anregungen werden aufgegriffen. Die Landesregierung und die karnevalistischen Organisationen und Verbände eint das Ziel, dafür Sorge zu tragen, dass der ehrenamtlich getragene Karneval und das damit verbundene Lebensgefühl Zukunft in unserem Land hat.“
Klaus Ludwig Fess, Präsident Bund Deutscher Karneval: „Wir sind sehr froh, in Frau Ministerin Scharrenbach eine Gesprächspartnerin gefunden zu haben, die uns sehr detailliert das 50 Millionen Euro umfassende Förderprogramm der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erläutert hat. Für die ehrenamtlich agierenden und zum großen Teil sogar gemeinnützigen Karnevalsvereine ist nun eine Unterstützung sichergestellt, die die durch Corona entstandenen finanziellen Schäden für das Brauchtum deutlich reduziert. Nach wochenlangen intensiven Gesprächen mit der Landesregierung ist nun ein Paket herausgekommen, das allen durch Corona unter Druck stehenden karnevalistischen Vereinstrukturen – egal ob groß oder klein – gerecht wird.”
Christoph Kuckelkorn, Präsident Festkomitee Kölner Karneval: „Neben der Unterstützung durch den Kultursonderfonds des Bundes für die freiwillige Absage von Karnevalssitzungen tritt mit dem neuen Förderprogramm ‚Zukunft Brauchtum‘ nun eine zweite wichtige Säule, die den Fortbestand vor allem kleinerer Vereine sicherstellen soll. Das ist von großer Bedeutung für den Erhalt des immateriellen Kulturerbes ‚Rheinischer Karneval‘, da nach zwei überaus harten Corona-Sessionen nur mit spürbarer finazieller Hilfe die Vielfalt an Vereinen erhalten bleiben kann. Dafür danken wir der Landesregierung ausdrücklich.” (opm)