Bei der aktuellen jährlichen Verbraucherschutzministerkonferenz in der vergangenen Woche in Regensburg brachte Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen mehrere Themen in die Abstimmungen ein: So soll unter anderem der Verkauf von Veranstaltungstickets transparenter und fairer gestaltet werden und die Sicherheit und Teilhabe im digitalen Verbraucheralltag gestärkt werden.
Magazin – Immer häufiger müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Hürden überwinden, um an heiß begehrte Eintrittskarten für angesagte Künstlerinnen und Künstler wie Coldplay, Taylor Swift oder Adele zu kommen. Unterschiedlichen Verkaufsvarianten von Ticket-Anbietern wie beispielsweise „Pre-Sale-Aktionen“ oder „Zeitlimits“ machen den Kauf von Veranstaltungstickets intransparent und schwierig. Im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz adressiert das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium diese immer wieder auftretende Problematik beim Kauf von Veranstaltungstickets.
Ministerin Silke Gorißen: „Für viele Menschen ist der Besuch kultureller oder sportlicher Veranstaltungen ein Höhepunkt, auf den man lange hin fiebert und mit viel Vorfreude auf das Ereignis blickt. Ernüchternd und oft frustrierend ist dann der Einkauf der Tickets, der zunehmend komplex, unübersichtlich und häufig nur im sehr engen Zeitfenster möglich ist. Ich erwarte von den Anbietern, dass sie stärker im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher handeln. Marktmacht von großen Ticketportalen darf nicht dazu führen, dass unklare und intransparente Verkaufsstrategien umgesetzt werden können. Wir setzen uns daher für mehr Verbraucherschutz beim Ticketkauf ein.“
Als Lösungsansätze schlägt das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium anlässlich der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz vor:
- Mehr Informationspflichten: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, wer wie viele Tickets verkauft. Nur so können sie realistisch einschätzen, welche Chance sie haben, ein Ticket zu erwerben. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig darüber informiert werden, Tickets welcher Platzkategorie sie zu welchem Preis bei welchem Ticketanbieter erhalten können. Eine frühzeitige Information würde Verbraucherinnen und Verbrauchern die Gelegenheit geben, eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können – ohne Druck und intransparenten Kaufprozess.
- Widerrufsrecht: Zudem sollte geprüft werden, ob Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Onlinekauf von Veranstaltungstickets ein Widerrufsrecht eingeräumt werden kann, wenn wichtige Informationen (insbesondere Platz und Preis) weniger als 48 Stunden vor dem möglichen Kauf bereitgestellt werden.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz bittet daher die Bundesregierung, die entsprechenden Auswirkungen der Preisgestaltung zu überprüfen.
Weiterhin setzte sich das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium für die Stärkung der Sicherheit und Teilhabe der Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Verbraucheralltag ein:
Während die Digitalisierung an vielen Stellen den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert, bergen digitale Produkte und Dienstleistungen oftmals auch Risiken. So verstopfen Spams nicht nur E-Mail-Postfächer und bahnen Betrugsversuche an, sondern können auch Empfängergeräte mit Schadprogrammen zum Ausspionieren persönlicher Daten infizieren. Solche betrügerischen Maschen können empfindliche wirtschaftliche oder soziale Schäden verursachen.
Ministerin Gorißen: „Das eigene Auto selbst zu reparieren oder die Heizungsanlage selbst zu warten, wird Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel nicht empfohlen. Beim Einsatz vieler digitaler Produkte im Alltag hingegen liegen IT-Sicherheitsmaßnahmen wie regelmäßige Software-Updates des Heimnetzwerks oder mobiler Endgeräte jedoch nach wie vor im Verantwortungsbereich der Verbraucherinnen und Verbraucher. Digitale Produkte und Dienstleistungen werden in unserem Alltag immer stärker eingesetzt und damit wächst auch das Schadenspotenzial, das von digitalen betrügerischen Angriffen ausgeht.“
Die Ministerin weiter: „Verantwortung für IT-Sicherheit darf nicht allein von der digitalen Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer abhängen. Der Schutz vor Cyberangriffen muss zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden. Deshalb setze ich mich für zusätzliche Standards auf europäischer Ebene ein.“
Als konkreter Lösungsansatz zur Stärkung der Cybersicherheit ist bei der Verbraucherministerkonferenz als Beschluss gefasst worden, dass auf europäischer Ebene Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten – das heißt E-Mail-Dienste, Anbieter von Chatfunktionen aber auch Telekommunikationsgesellschaften – verpflichtet werden sollten,
- technische Schutzmaßnahmen direkt zu ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Bedrohungen wie Phishing und Spoofing zu schützen und in diesem Zusammenhang erlangte relevante Kenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln,
- standardisierte und einfach handhabbare Verfahren vorzuhalten, die es Nutzerinnen und Nutzern dieser Dienste ermöglichen, die vorgenannten betrügerischen Aktivitäten zu melden.
Weiterhin soll geprüft werden, ob der Bundesnetzagentur eine auf nationaler Ebene geltende Anordnungsbefugnis eingeräumt werden kann, in elektronischen Kommunikationsdiensten gegen massenhaft auftretende betrügerische Aktivitäten vorgehen zu können. Abschließend soll der Bund um Prüfung von nationalen Strategien für den Digitalen Wissenstransfer in der Gesellschaft gebeten werden: Mögliche Maßnahmen könnten beispielsweise ein bundesweites Info-Telefon oder andere Tools für den Wissenstransfer in der Fläche als Brücke in die digitale Welt für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. (opm)