Offenlage der Pläne startet: Windader West führt auch durch den Kreis Viersen und Mönchengladbach

Die Amprion Offshore GmbH plant den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen. Sie sollen in Offshore-Windparks erzeugten Strom in die Verbrauchszentren im nördlichen Ruhrgebiet, an der Grenze zum Münsterland sowie am Niederrhein und im Rheinland transportieren und in einem gemeinsamen Energiekorridor realisiert werden. Die vier geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“ – davon betroffen sind unter anderem auch der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach. 

Region – Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und überörtlichen Bedeutung prüfen die zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster sowie der Regionalverband Ruhr (RVR)) das Vorhaben nun in einem gemeinsamen Verfahren auf Ebene der Raumordnung auf dessen Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Düsseldorf übernimmt dabei in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen zuständigen Regionalplanungsbehörden die Federführung.

Das Vorhaben

Das Vorhaben „Windader West“ setzt sich zusammen aus den vier geplanten Offshore-Netzanbindungssystemen mit den folgenden Bezeichnungen „NOR-6-4“ zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein, „NOR-9-5“ zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst, „NOR-x-1“ zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen (auf dem Gebiet der Stadt Bergheim) und „NOR-x-5“ zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier. Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden, bevor diese den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt ansteuern. An den Netzverknüpfungspunkten – das sind i.d.R. bestehende leistungsfähige Umspannanlagen –  wird der „Windstrom“ in das vorhandene Wechselstromnetz eingespeist. Jedes der vier Erdkabelsysteme kann rund 2.000 Megawatt Leistung übertragen. Bevor diese Leistung in das regionale Netz eingespeist werden kann, ist jedoch eine Umwandlung des Gleichstroms in Wechselstrom mittels eines sogenannten Stromrichters bzw. Konverters erforderlich. Die Standortsuche und die Genehmigung der Konverter sind nicht Gegenstand dieser Raumverträglichkeitsprüfung.

Die Raumverträglichkeitsprüfung

Bei raumbedeutsamen Leitungsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung wird in NRW auf Antrag des Vorhabenträgers vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Ebene der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Diese Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den Abschnitt der „Windader West“ in NRW. Gegenstand des Verfahrens sind 670 m breite Trassenkorridore; der spätere Schutzstreifen der Trasse ist abhängig von der Anzahl der Kabelsysteme und beträgt bei vier Systemen bis zu 40 m. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich von der Landesgrenze mit Niedersachsen im Bereich der Gemeinde Wettringen nach Süden durch das westliche Münsterland (Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld) bis in das nördliche Ruhrgebiet (Kreis Recklinghausen) und weiter nach Südwesten durch den unteren Niederrhein (Kreise Wesel und Kleve), quert dabei den Rhein und verläuft weiter durch den Niederrhein (Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss, bis in das niederrheinische Tiefland (Stadt Mönchengladbach) und die Kölner Bucht (Kreise Heinsberg, Düren und Rhein-Erft-Kreis).

Für den Abschnitt der „Windader West“ in Niedersachen führt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg eine separate Raumverträglichkeitsprüfung durch.

Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Im Anschluss an die Raumverträglichkeitsprüfung folgen die jeweiligen Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren für die einzelnen Stromtrassen.

Antragsunterlagen online verfügbar

Die entsprechenden Verfahrensunterlagen sind ab dem 11. Juni 2024 bis einschließlich zum 11. Juli 2024 online über das Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW) öffentlich einsehbar https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345

In dem oben genannten Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sollten vorzugsweise per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de oder alternativ schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Bezirksregierungen sowie dem RVR abgegeben werden.

Ergänzend zur Veröffentlichung liegen die Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Druckfassung sowie bei den Bezirksregierungen Köln und Münster sowie dem RVR mittels elektronischer Lesegeräte öffentlich aus. (opm)