Rund 1.750 Schutzsuchende aus der Ukraine im Kreis Viersen

Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine verzeichnet der Kreis Viersen (ohne die Stadt Viersen) rund 1.750 Schutzsuchende, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.

Kreis Viersen – Eine Aufenthaltserlaubnis benötigen die aus der Ukraine geflüchteten Menschen, um z.B. zu arbeiten, staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können oder an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Vorab ist hierzu die Registrierung der Personen erforderlich. Die Registrierung erfolgt an sogenannten PIK-Stationen. Dabei werden persönliche Daten aufgenommen, biometrische Fotos gemacht und digitale Fingerabdrücke abgenommen. Die aufgenommenen Daten werden zentral im Ausländerzentralregister gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen in dem Umfang, den sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen. Dieses Prozedere nimmt etwa 20 Minuten pro Person in Anspruch. Diese Registrierungen werden beim Ausländeramt von montags bis samstags nach Terminvergaben durchgeführt. Insgesamt hat der Kreis Viersen bis dato 1.250 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert und für diese Personen die Aufenthaltserlaubnisse bestellt.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen den Schutzsuchenden nach Kräften und leisten sehr gute Arbeit“, sagt Thomas Heil, Dezernent für Ordnung und Verbraucherschutz. „Wir können die Anträge mittlerweile zügiger bearbeiten, als dies direkt nach Kriegsausbruch der Fall war. Aufgrund der vielen Anträgen bitten wir jedoch um Verständnis, dass sich andere Ausländerangelegenheiten aktuell verzögern können.“
Für Personen mit Kindern steht für die Wartezeit ein familienfreundlicher Aufenthalts- und Warteraum zur Verfügung. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Registrierung zu gewährleisten stehen bei der Kreisverwaltung Kolleginnen und Kollegen als Dolmetscher zur Verfügung. Zudem wird parallel mit einer Übersetzungs-App gearbeitet, um die Registrierung einfach für alle Beteiligten zu gestalten. Im Zuge der Registrierung erhalten die Geflüchteten eine vorläufige Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und Arbeitgebern. Nach etwa sechs Wochen erhalten die Personen ihren bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellte Aufenthaltserlaubnis (das Format entspricht dem des deutschen Personalausweises).

Für eine schnelle und unkomplizierte Antragsbearbeitung setzt das Ausländeramt des Kreis Viersen bei der gesamten Interaktion zwischen Verwaltung und den Schutzsuchenden auf digitale Kommunikationswege.
Alle Informationen zur Aufenthaltserlaubnis von Schutzsuchenden aus der Ukraine bietet der Kreis Viersen online: https://www.kreis-viersen.de/ukraine-hilfe-des-kreises-viersen. (opm)

Gemalte Bilder an der Wand von aus der Ukraine geflüchteten Kindern im Ausländeramt des Kreises Viersen. Foto: Kreis Viersen