Der Viersener Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes (FDP) kritisiert das Abstimmungsverhalten von Dr. Martin Plum (CDU). Martin Plum hatte am vergangenen Dienstag für die Aufweichung der Schuldenbremse und für die Aufnahme eines neuen Sondervermögens gestimmt.
Kreis Viersen – „Im Eiltempo haben CDU und SPD den milliardenschweren Schuldenberg beschlossen. Sie erschüttern damit weiteres Vertrauen in die Politik, verschieben notwendige Reformen und schütten die Probleme mit Geld zu“, so Brockes.
Die FDP lehnt das verabschiedete Schuldenpaket entschieden ab. Brockes betont: „Dieses Paket ist keine Reformpolitik, sondern ein reines Spielgeld, damit die Koalition zu Stande kommt und Friedrich Merz Kanzler wird. Eines Tages wird die junge Generation die Schulden und die damit verbundenen Zinsverpflichtungen zurückzahlen müssen und so die Handlungsfähigkeit zukünftiger Staatshaushalte einschränken.“ Besonders kritisiert er, dass statt dringend erforderlicher Strukturreformen lediglich neue Schul-den aufgenommen werden.
„Mit seinem Abstimmungsverhalten hat Dr. Martin Plum (CDU) der jungen Generation einen schweren Ballast aufgeladen und dringend benötigte Reformen im Bereich des Sozialstaates, der Bürokratie und bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verhindert. Insbesondere die CDU hat vor der Wahl für einen Politikwechsel und mit einem Ende linker Politik geworben. Kaum stehen das Kanzleramt und Ministerposten in Aussicht wirft die CDU ihr Überzeugen über Board“, kritisiert Brockes scharf.
Gleichzeitig stünde außer Frage, dass die Wehrfähigkeit Deutschlands wiederhergestellt werden muss: „Deshalb hat die FDP vorgeschlagen das Sondervermögen für die Bundeswehr zu einem Verteidigungsfonds weiterzuentwickeln und mit 300 Milliarden Euro auszustatten, sodass die Verteidigungsausgaben dauerhaft bei über 2% des Bruttoinlandproduktes erhöht werden“
Zudem kündigt Brockes an, dass die FDP-Landtagsfraktion das Paket auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen wolle. Die geplanten Änderungen würden landesrechtliche Regelungen, konkret die Landesverfassungen, umgehen und somit eine unzulässige Einmischung in die Verfassungsautonomie der Länder darstellen. „Wir können es nicht hinnehmen, dass die Landesparlamente einfach übergangen werden, weshalb wir beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht haben“, so Brockes abschließend. (opm)