Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Gegen die Vermüllung mit Plastik

To-go-Behälter, Zigarettenfilter oder gar Feuerwerkskörper und andere Kunststoff enthaltene Einwegprodukte sollen künftig zu bei den Herstellern zu einer Abgabe führen. Grund dafür ist der Kunststoff in ihnen, der nicht abbaubar immer mehr zur Vermüllung der Umwelt beiträgt.

Wirtschaft – Mit der Abgabe sollen die Hersteller nun bestimmte Kosten der Reinigung und Entsorgung von Abfällen tragen. In leicht ergänzter Fassung hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Bundestag passiert.

Das Einwegkunststoff-Fondsgesetz ist der letzte Baustein zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie gegen Einwegprodukte und die hierdurch entstehende Vermüllung von Städten, Landschaften und Gewässern. Dabei handelt es sich um Artikel 8 Absatz 1 bis 7, wonach für bestimmte Einwegkunststoffprodukte die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen ist.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften. Mit dem Entwurf des Gesetzes werden nach dem Verursacherprinzip die Hersteller dieser Kunststoff enthaltenen Einwegprodukte mit in die Verantwortung gezogen. Sie sollen die notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken.

To-go-Becher, Tabakfilter und auch Feuerwerkskörper

Im Einzelnen betrifft dies wegen des Kunststsoffs in ihnen etwa Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter. Zudem sind Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter und jetzt eben auch Feuerwerkskörper davon betroffen. Auf Wunsch der Kommunen ist zudem vorgesehen, das Gesetz möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten.

Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten sollen eine entsprechende Abgabe in einen noch einzurichtenden speziellen Fonds einzahlen. Mit der Bildung und Verwaltung des Fonds wird das Umweltbundesamt betraut. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der von ihnen in Verkehr gebrachten Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten. Auf der anderen Seite erhält die öffentliche Hand aus dem Fonds Ersatz der ihr entstandenen Kosten für die Abfallbewirtschaftung.

Kosteneffizient und kostendeckend

Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien werden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch Rechtsverordnung bestimmt. Dabei ist entsprechend den europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde zu legen.

Die jährlichen Einnahmen des Fonds werden nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf bis zu 450 Millionen Euro geschätzt. Mit dem vom Bundestag leicht ergänzten Gesetzentwurf muss sich abschließend noch der Bundesrat befassen. (opm)