Viersener Laubsauger auf dem Weg vom Verbrennungsmotor zum Akkubetrieb?

Was für eine Überschrift. „Viersener Laubsauger auf dem Weg vom Verbrennungsmotor zum Akkubetrieb?“ Tatsächlich gibt es aber eine Anfrage der Viersener Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, ob es nicht leiser und umweltfreundlicher im Herbst zugehen kann.

Viersen – Bei der Beseitigung von Laub werden häufig immer noch Laubbläser und Laubsauger eingesetzt, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden. Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion geht nun der Frage nach, wie es leiser für Anwohner und schützender für Insekten in der Stadt Viersen zugehen kann.

Schließlich verursachen diese Geräte zum einen erheblichen Lärm und Emissionen: Laubbläser mit Verbrennungsmotor erzeugen mit durchschnittlich 90 Dezibel einen Schalldruckpegel in der Stärke eines Presslufthammers. „AnwohnerInnen empfinden daher den Lärm dieser Geräte als besonders belästigend“, so die Ratsvertreter sowie Fraktionssprecher Maja Roth-Schmidt und Jörg Eirmbter-König. „Auch für die BenutzerInnen selbst stellen die Lärm und ungefilterte Abgasemissionen eine gesundheitliche Gefahr dar.“

Außerdem könnten Laubbläser und -sauger die Bodenbiologie beeinträchtigen. „Kleintiere werden durch den Luftdruck verletzt oder getötet. Mit der Laubschicht verlieren sie Rückzugsmöglichkeiten. Vögeln wird eine Nahrungsquelle genommen, weil sie im Herbst und im Winter auch auf Insekten angewiesen sind, die sich in der Laubschicht aufhalten.“
Da bei vergleichbarer Leistungsstärke elektrisch betriebene Geräte mit wiederaufladbaren Akkus inzwischen eine deutlich leisere und emissionsärmere Alternative darstellen, gehen die grünen Ratsvertreter nun folgenden Fragen nach:

1. Wie hoch ist der Anteil akkubetriebener Laubbläser und Laubsauger bei den städtischen Betrieben und ggf. auch im Hausmeisterbetrieb öffentlicher Einrichtungen.
2. In welchen Bereichen werden Laubbläser und Laubsauger vorwiegend eingesetzt? Welche Kriterien werden für die Anwendung angelegt?
3. Wurden bereits Maßnahmen getroffen, um den Einsatz auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken?
4. Verfolgt die Verwaltung ggf. selbst die Absicht, in Zukunft ausschließlich akkubetriebene Geräte für den beschriebenen Zweck einzusetzen? Wie ist dazu der aktuelle Sachstand? (opm/dt)

Foto: Rheinischer Spiegel