Die Wahldienststelle der Stadt Viersen richtet am kommenden Wochenende eine Rufbereitschaft ein. Bearbeitet werden dann ausschließlich Wählbarkeitsbescheinigungen und die Prüfung von Unterstützerunterschriften für die Teilnahme an der Bundestagswahl.
Viersen – Am Montag, 20. Januar 2025, endet die Frist, bis zu der nicht etablierte Parteien ihre Unterstützungsunterschriften bei der Landeswahlleitung einreichen müssen. Damit diese rechtzeitig geprüft werden können, bietet die Wahldienststelle der Stadt Viersen am Samstag und Sonntag, 18. und 19. Januar, eine Rufbereitschaft an. Auch Wählbarkeitsbescheinigungen werden dann ausgestellt.
Die Rufbereitschaft besteht an beiden Tagen von 9:30 bis 13:30 Uhr. Sie ist unter der Telefonnummer 02162 101-6857 zu erreichen.
Die Wahldienststelle im Stadthaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 100, wird wegen der Fristen am Montag, 20. Januar, von 8 bis 18 Uhr besetzt sein. Die Stadt weist darauf hin, dass die geprüften Unterstützungsunterschriften an diesem Tag bis 18 Uhr bei der Landeswahlleitung vorliegen müssen. Darum sollten die zu prüfenden Unterlagen möglichst frühzeitig bei der Wahldienststelle eingereicht werden. (opm)