AfD bleibt rechtsextremer Verdachtsfall – Bundesverwaltungsgericht macht Weg für Verfassungsschutz-Beobachtung endgültig frei

Die juristische Auseinandersetzung um die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist vorerst beendet: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Partei gegen die Nichtzulassung einer Revision abgewiesen.
Von RS-Redakteur Dietmar Thelen

Magazin – Damit ist die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus dem Jahr 2024 rechtskräftig. Die Partei kann somit weiterhin vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden – etwa durch den Einsatz von V-Leuten oder das Sammeln interner Informationen.

Bereits 2024 hatte das OVG Münster geurteilt, dass genügend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vorliegen, um ihre Beobachtung als Verdachtsfall zu rechtfertigen. Diese Entscheidung wurde nun durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, die Beschwerde der AfD dagegen ist nun endgültig gescheitert (Az. 6 B 21.24, 6 B 22.24, 6 B 23.24).

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall läuft bereits seit 2021. Parallel dazu prüft das Bundesamt derzeit eine mögliche Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Dieser Schritt hätte noch weitreichendere Konsequenzen für die Partei – unter anderem im Bereich der öffentlichen Wahrnehmung, Wahlkampffinanzierung und Beamtenstatus von Parteimitgliedern. Auch dieses Verfahren ist derzeit Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Zeitgleich wurde ein weiterer juristischer Vorstoß der AfD abgeschmettert – diesmal vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion hatte im Rahmen einer Organklage behauptet, sie sei durch die aus ihrer Sicht zweifelhafte Feststellung der Beschlussfähigkeit des Bundestags in mehreren Sitzungen in ihren Rechten verletzt worden. Der Zweite Senat wies die Klage jedoch als unzulässig ab. Die Fristen seien überschritten worden, die Begründungen unzureichend oder nicht auf rechtlich relevante Vorgänge bezogen, so die Richter in ihrer am 24. Juni veröffentlichten Entscheidung.

Die nun rechtskräftige Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall stärkt die Position des Verfassungsschutzes im Umgang mit der Partei. Gleichzeitig signalisiert das Urteil, dass Gerichte in der bisherigen Bewertung durch die Sicherheitsbehörden keine rechtsstaatlichen Fehler erkennen konnten.

Die AfD selbst spricht weiterhin von politisch motivierten Maßnahmen und sieht sich zu Unrecht verfolgt. Führende Parteivertreter kündigten bereits an, alle weiteren juristischen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen.

Ob das Bundesverfassungsgericht demnächst über die Einstufung als Verdachtsfall oder den möglichen Schritt zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ist rechtlich abgesichert – und bleibt politisch umstritten. (dt)