In den beiden NRW-Kommunen Welver und Viersen findet kommenden Juni jeweils ein Bürgerentscheid statt. Bei beiden Bürgerentscheiden kann ausschließlich per Briefwahl abgestimmt werden. Um den Bürgern ihre Stimmabgabe zu erleichtern und die Abstimmungsbeteiligung zu erhöhen, schlägt der Fachverband „Mehr Demokratie“ die automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen an alle Abstimmungsberechtigten vor.
Viersen/Welver – „Grundsätzlich sollte die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen der Bevölkerung möglichst einfach gemacht werden. Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“. Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie der Versand der Abstimmungsunterlagen gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgelegt.
In Viersen kann bis zum 16. Juni bei dem Bürgerentscheid abgestimmt werden. Hier entscheiden die Bürger darüber, ob der Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Rahser an der Krefelder Straße ausgebaut werden soll. Die Satzung der Stadt Viersen sieht vor, dass die Stimmabgabe bei Bürgerentscheiden ausschließlich per Brief stattfindet, die Abstimmungsunterlagen allerdings zuvor beantragt werden müssen. Genau wie „Mehr Demokratie“ fordert auch Mitinitiatorin des Bürgerbegehrens Johanna Lange die automatische Briefwahl. Sie habe einen entsprechenden Vorschlag an den Fachbereich Statistik- und Wahlen der Stadt gestellt.
Der Bürgerentscheid in Welver läuft bis zum 18. Juni. Bis dahin können alle Abstimmungsberechtigten darüber entscheiden, mehrere Ratsbeschlüsse aus dem vergangenen Jahr rückgängig zu machen. Die Beschlüsse betreffen beispielsweise die Erweiterung einer Ganztagsschule und die Sanierung einer Grundschule. Nach der Satzung der Gemeinde werden auch Bürgerentscheide in Welver ausschließlich per Briefwahl durchgeführt, die Unterlagen müssen aber extra beantragt werden. „Mehr Demokratie“ empfiehlt daher, die Satzung dahingehend anzupassen. „Immer mehr Kommunen setzen auf die einstufige Briefwahl – daran sollten sich auch Viersen und Welver ein Beispiel nehmen“, so Wölfel weiter. Bis zur Abstimmung sei noch ausreichend Zeit, die Satzungen entsprechend anzupassen.
Auch in der Gemeinde Engelskirchen wird es bald einen Bürgerentscheid geben, der als reine Briefwahl durchgeführt wird. Anders als in Viersen und Welver müssen die Abstimmungsunterlagen aber nicht erst beantragt werden, sondern werden direkt an alle Abstimmungsberechtigten mit der Benachrichtigung und dem Abstimmungsheft verschickt. Bis zum 18. April sind dann die Bürger dazu aufgerufen, über den Umbau der alten Bücherfabrik zu einem Bürgerzentrum und einem Zentrum für innovative Gesundheitsdienstleistungen abzustimmen. „Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen beim Bürgerentscheid in Engelskirchen ist eine großartige Verbesserung der lokalen Demokratie vor Ort. Andere Kommunen können sich daran ein Beispiel nehmen“, so Wölfel.
Immer mehr Kommunen in NRW setzen auf die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen. So wurden beispielsweise in diesem Jahr allein die Bürgerentscheide in Nümbrecht, Herten und Siegen als reine Briefwahl durchgeführt und alle Abstimmungsberechtigten mussten die Unterlagen nicht erst beantragen. Die Beteiligung bei dem Nümbrechter Bürgerentscheid, der nachträglich aus anderen Gründen als Bürgerbefragung gewertet wurde, lag die Beteiligung mit 56 Prozent überdurchschnittlich hoch und sogar über der Beteiligung bei der letzten Landtagswahl in NRW. In Herten nutzen 34 Prozent der Abstimmungsberechtigten ihr Stimmrecht und in Siegen stimmten 35 Prozent ab. Die durchschnittliche Beteiligung bei Bürgerentscheiden in NRW liegt bei 32 Prozent.
Die Abstimmungsbeteiligung ist laut Wölfel besonders mit Blick auf das bei Bürgerentscheiden geltende Zustimmungsquorum von Bedeutung. Anders als bei Wahlen gibt es bei Bürgerentscheiden ein Quorum, das für ein gültiges Ergebnis erfüllt werden muss. Das bedeutet, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit auch ein bestimmter Prozentsatz aller Abstimmungsberechtigten für einen Bürgerentscheid stimmen müssen. (opm)