Einfachere Auftragsvergabe – Bundeswehr schneller ausrüsten

Angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich erhöht werden. Eine schnellere und einfachere Vergabe von Aufträgen ist ein wichtiger Baustein dafür.

Deutschland – Die nun beschlossene Formulierungshilfe für ein „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ dient diesem Ziel. Das Gesetz erleichtert die Vergabe von Aufträgen in den kommenden dreieinhalb Jahren.

Mit Hilfe des Sondervermögens von 100 Milliarden Euro soll sich die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfassend ausstatten. Damit kann der Modernisierungsstau abgebaut und die Bundeswehr zeitgemäß ausgerüstet werden.

Schnellere Auftragsvergabe für höhere Einsatzfähigkeit
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) ermöglicht es der Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum Aufträge einfacher und schneller zu vergeben und nachprüfen zu lassen.

So erlaubt das Gesetz beispielsweise Abweichungen von Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.

Auch sollen Kooperationsprogramme mit anderen Mitgliedstaaten der EU vereinfacht genutzt werden können. Denn sie fördern das Ziel der verstärkten europäischen Zusammenarbeit, der Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit und der Schaffung einer gemeinsamen industriellen und technologischen Basis der europäischen Verteidigung.

Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigen
Das Gesetz erlaubt es, Auftraggeber – etwa Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten – von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen. So können Sicherheitsinteressen im Vergabeverfahren verstärkt berücksichtigt werden. (opm/Bundesregierung)

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