Faire Integration: Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber, die Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen möchten

Faire Integration: Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber, die Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen möchten

Region – Seit dem 1. Januar gibt es im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten eine neue Pflicht für Arbeitgebende. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Entsprechende Unternehmen müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen. Diese Informationspflicht besteht nur dann, wenn Unternehmen mit einem Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland einen Arbeitsvertrag schließen.

Grundlage für die neue Arbeitgeberpflicht ist § 45c AufenthG, der am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die neue Regelung gilt für Drittstaatler, die ab Jahresanfang 2026 die Arbeit in einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland aufnehmen. Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige.

Die Information muss in Textform (zum Beispiel E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen und den Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“) enthalten.

Mögliche Themen der Beratung durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ können sein:

  • Arbeitsvertrag, Lohn, Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Abmahnung, Kündigung
  • Leiharbeit, Saisonarbeit, Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.) oder Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.

Bei Fragen zum Thema steht Arnd Thierfelder, IHK-Referent Fachkräftesicherung, unter Tel. 02131 9268-545 zur Verfügung. Eine Übersicht der Beratungsstellen gibt es unter: www.faire-integration.de/beratungsstellen. Infos sowie Merkblätter zum Download gibt es auch auf der Website der IHK unter: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P262 (opm)