Am 7. Februar startet vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach der Prozess gegen Romeo E. (53) aus Viersen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem erpresserischen Menschenraub, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung sowie räuberische Erpressung vor (Az.: 22 KLs 36/24).
Von RS-Redakteurin Sabrina Köhler
Viersen/Mönchengladbach – Laut Anklageschrift soll Romeo E. seine Nachbarin im August 2024 unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt haben. Dort habe er sie gewürgt, gefesselt und mit einem Messer bedroht, bevor es zur Vergewaltigung gekommen sei. Anschließend soll die weiterhin gefesselte Frau unter Zwang die PIN ihrer Bankkarte herausgegeben haben. Daraufhin habe der Angeklagte sie in eine Bettdecke eingewickelt, diese mit Panzertape fixiert, geknebelt und schließlich in einen Kleiderschrank eingesperrt. Er verließ die Wohnung, um mit der erpressten PIN Geld abzuheben – vergeblich, da er die Zahlenkombination falsch eingegeben habe.
Währenddessen gelang es der Geschädigten trotz ihrer Fesseln sich zu einem auf dem Wohnzimmertisch liegenden iPad zu robben. Mithilfe ihrer Nase konnte sie das Gerät entsperren und Sprachnachrichten an ihre Schwester und ihren Schwager senden. Diese alarmierten umgehend die Polizei.
Die Beamten brachen die Wohnungstür auf und fanden die Frau schwer gezeichnet, gefesselt und auf dem Boden liegend vor. Neben der Todesangst erlitt sie Platzwunden, Schwellungen und multiple Hämatome.
Der Prozess wird an folgenden Tagen fortgesetzt:
21.02.2025
25.02.2025
18.03.2025
Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Oliver Wintz aus Mönchengladbach verteidigt. Als Nebenklagevertreterin tritt Rechtsanwältin Anja Oberst-Halb aus Krefeld auf. (sk)