Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen macht mobil für mobiles Netz – besserer Empfang für Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Reform der Landesbauordnung, die am 2. Juni 2021 in Kraft getreten ist, den Ausbau des Mobilfunks in Nordrhein-Westfalen weiter vorangetrieben.

NRW – Seither sind Antennen und Antennen tragende Masten im Innenbereich bis zu 15 Metern und im Außenbereich freistehend für bis zu 20 Meter verfahrensfrei, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit der Bauherrschaft bescheinigt wird. Bis zum Sommer 2021 erforderliche Genehmigungsverfahren haben oftmals bis zu zwei Jahre gedauert und den Bau sowie die Inbetriebnahme neuer Mobilfunkmasten vielerorts verzögert.

Durch die Änderungen in der Landesbauordnung können Mobilfunkanbieter schneller höhere Masten aufstellen und durch mehr Antennen mehr Frequenzen abdecken. Das ist durch den verstärkten 5G-Ausbau, die gemeinsame Nutzung der Antennenmasten von Mobilfunkanbietern und zusätzliche 5G-Antennen notwendig geworden. Dadurch werden höhere Masten und mehr Standorte gebraucht. Am Beispiel des Mobilfunknetzbetreibers „Vodafone“ sind seit Sommer 2021 insgesamt 57 neue Standorte errichtet worden, an denen die neue Landesbauordnung genutzt wurde: Eines der größten Projekte mit Signalwirkung für Nordrhein-Westfalen ist das Gebiet rund um das „Mörsenbroicher Ei“ in Düsseldorf, einem der meistbefahrenen Knotenpunkte Deutschlands. Dort hat Vodafone Deutschland mit seinem Tochterunternehmen Vantage Towers von der Neuregelung profitiert und das Gebiet mit der Installation eines neuen Mastes mit LTE und 5G versorgt.

Im ersten Halbjahr 2023 lässt Vodafone weitere 33 Masten in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe der Neuregelung von Vantage Towers errichten. Insgesamt sind Masterhöhungen von zehn auf 15 Meter an 170 Standorten in ganz Deutschland geplant.

„Die Landesbauordnung macht mobil für mobiles Netz. Wir haben sie von bürokratischen Hürden befreit, um Lücken im Mobilfunk schließen zu können und den Weg für das 5G-Netz freizumachen. Damit ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland. Wir sind eines von wenigen Ländern, die durch gesetzliche Änderungen die Geschwindigkeit für den Mobilfunkausbau erhöht haben. Unser Ziel: Mehr Empfangsbalken auf Smartphones und besseres Netz für Nordrhein-Westfalen. Das erreichen wir mit Verfahrensfreiheiten. Es zeigt sich: Durch die Erleichterungen wurde eine Vielzahl von zusätzlichen Baugenehmigungsverfahren vermieden und eine Verfahrensvereinheitlichung erreicht. Noch in diesem Jahr wird die Landesregierung einen Mobilfunk-Erlass veröffentlichen. Dieser wird die Regeln zum Bau von Mobilfunkanlagen konkretisieren und Hilfestellungen für alle Beteiligten geben”, sagt Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Mobilfunk ist ein Stück Lebensqualität – und zugleich ein wichtiger Infrastruktur-Faktor für die heimische Wirtschaft und Arbeitsplätze. Wenn Politik und Netzbetreiber an einem Strang ziehen, dann profitieren viele Millionen Menschen, weil die Zahl der nervigen Funklöcher immer weniger und schnelles Netz immer selbstverständlicher wird. Der Mast hier am ‚Mörsenbroicher Ei‘ ist ein großartiges Beispiel dafür, was die Änderung der Landesbauordnung NRW möglich macht und künftig bewirken wird – dafür vielen herzlichen Dank“, so Stephan Schneider, Länderbeauftragter für Nordrhein-Westfalen von Vodafone Deutschland. „Die neue Mobilfunk-Station hat samt Stahlbauteilen ein Gesamtgewicht von über fünf Tonnen, funkt mit sämtlichen Mobilfunkfrequenzen und stellt so besonders stabile und schnelle Bandbreiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde bereit. Der gesamte Prozess von der Unterschrift des Mietvertrags über den Aufbau bis zur Aktivierung erfolgte in fünf Wochen und damit rund 20 Mal schneller als an vielen anderen Standorten in Deutschland.”

Hintergrund:

  • Die seit Sommer 2021 neu errichteten oder erhöhten 57 Antennenmasten verteilen sich über ganz Nordrhein-Westfalen wie folgt: Ostwestfalen-Lippe: 5, Münsterland: 3, Ruhrgebiet: 12, Niederrhein: 4, Region Aachen: 3, Region Köln/Bonn: 11, Region Düsseldorf/Mettmann: 13, Bergisches Städtedreieck: 2, Südwestfalen: 4.
  • Bis Mitte des Jahres 2023 sollen in Nordrhein-Westfalen am Beispiel von Vodafone weitere 33 neue Mobilfunkstandorte entstehen oder bestehende Anlagen erhöht werden. In Ostwestfalen-Lippe 2, im Münsterland 1, im Ruhrgebiet 9, in der Region Köln/Bonn 13, in der Region Düsseldorf/Mettmann 6, im Bergischen Städtedreieck und Südwestfalen jeweils 1.
  • Um den Mobilfunkausbau, insbesondere in den eher ländlicheren Räumen und für „5G“, zu beschleunigen, sehen die im Sommer 2021 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen vor, dass die verfahrensfreie Höhe von Antennenträgern auf 15 Meter und im Außenbereich auf 20 Meter erhöht wurde.

Zugleich wurde für das Abstandsflächenrecht im Außenbereich geregelt, dass für Antennenanlagen im Außenbereich 0,2 H – vergleichbar zu dem Abstandsflächenrecht für Gewerbe- und Industriegebiete – genügen.

Für hochbandbreitiges 5G werden sogenannte „MassiveMiMo-Antennen“ mit erhöhter Sendeleistung eingesetzt. Um diesen Ausbau zu ermöglichen bedurfte es einer Erhöhung des jeweiligen Antennenträgers. Zugleich wurde im Gesetz klargestellt, dass die Bemessung der freigestellten Höhe ab Dachaustritt und nicht ab Fuß des Antennenträgers gilt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verfahrensfreiheit ist es, dass die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit der jeweiligen Anlage der Bauherrschaft bescheinigt wird.

Insgesamt wurde durch die Erleichterungen eine mögliche Vielzahl von zusätzlichen Baugenehmigungsverfahren vermieden und eine Verfahrensvereinheitlichung erreicht. (opm)