Neues Lohn-Limit fürs Dächer-Decken im Kreis Viersen

Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten: Ab sofort gilt für Dachdecker im Kreis Viersen ein neuer Mindestlohn. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen.

Kreis Viersen – „Keiner, der als Geselle auf dem Dach arbeitet, darf mit weniger als 15,60 Euro pro Stunde nach Hause gehen. Bei ungelernten Arbeitskräften sind es 13,90 Euro“, so Tino Brüning.

Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Düsseldorf wertet den neuen Branchen-Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk als wichtige „Lohn-Haltelinie“ auf dem Dach: „Wer als Dachdecker lediglich den Branchen-Mindestlohn verdient, hat damit ab März auf einen Schlag rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tariflohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde“, so Brüning.

Die neue Lohnuntergrenze gelte für jeden Gesellen, der auf dem Dach arbeite. „Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich“, sagt Tino Brüning. Dafür hätten sich die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks stark gemacht, um dem Lohndumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals – dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei Nicht-Fachkräften) pro Stunde. Insgesamt gibt es im Kreis Viersen nach Angaben der Arbeitsagentur 91 Dachdeckerbetriebe mit derzeit rund 750 Beschäftigten.

Mehr Infos zum Lohn auf dem Bau gibt es bei der IG BAU Düsseldorf: 0211 – 35 59 49 0 oder duesseldorf@igbau.de. (opm)