Bei frühlingshaftem, noch kühlem Wetter erfreuten sich am Freitag zahlreiche Passanten in der Viersener Innenstadt an einem Einkaufsbummel, während eine Prostest-Aktion in der Fußgängerzone auf die gespaltene Situation Ungeimpfter im Gesundheitswesen aufmerksam machte.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz
Viersen – Unter dem Motto „Solidarität mit den Menschen im Gesundheitswesen – Keine Berufsverbote!“ informierte die Gruppe „Selbst-Denker Viersen“ am Freitag über die Problematik Ungeimpfter im Gesundheitswesen und die ab dem 16. März bundesweit geltende Regelung den Impfstatus der Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu melden.
Rund fünfzig Betroffene hatten sich, teilweise in Berufsbekleidung, zusammengefunden, um auf das drohende Arbeitsverbot aufmerksam zu machen. Nicht alle Passanten gingen vorbei, immer wieder kam es zu durchaus kontroversen und aufgeschlossenen Gesprächen neben den Plakaten auf denen groß „Mein Körper – meine Entscheidung“ oder „Ab 16. März pflegen Euch Lauterbach und Konsorten“ zu lesen war.
Bereits im Dezember 2021 hatten Bundestag und Bundesrat die Impfpflicht gegen COVID-19 für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab 16. März beschlossen. Betroffen sind neben Pflegeeinrichtungen und Kliniken ebenfalls Mitarbeitende und Inhaber von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Durch das geänderte Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über die vollständige Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen. Liegt der Nachweis nicht vor, sind die Leiter der Einrichtungen verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen, hieraus sind verschiedene arbeitsrechtliche Folgen – von Geldbuße bis hin zum Arbeitsverbot in der betroffenen Einrichtung – möglich. (cs)