Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der Stadt Viersen einen Antrag gestellt, um die nächtliche Inbetriebnahme von Mährobotern zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbieten. Ziel des Antrags ist es, den Schutz nachtaktiver Tiere, insbesondere der Igel, zu gewährleisten.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz
Viersen – In ihrem Antrag fordern die Grünen, dass die Möglichkeiten eines Nachtfahrverbots für Mähroboter entsprechend geprüft werden und den politischen Gremien ein Satz zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Verbot soll sich an den Aktivitätszeiten der Igel orientieren und in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang gelten.
Der Igel, der 2024 von der Deutschen Wildtierstiftung zum „Wildtier des Jahres“ gewählt wurde, steht laut Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz. In den letzten Jahrzehnten sind die Bestände des Braunbrustigels, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, stark zurückgegangen, sodass er 2020 auf die Vorwarnliste der Roten Liste gesetzt wurde. Eine der größten Bedrohungen für Igel und andere nachtaktive Wirbeltiere wie Amphibien und Eidechsen ist der nächtliche Einsatz von Mährobotern in privaten Gärten.
Mähroboter stellen eine Gefahr dar, da Igel beim Kontakt mit den Geräten instinktiv nicht fliegen, sondern sich einrollen. Dadurch sind sie den scharfen Messern der Maschinen schutzlos ausgeliefert, was häufig zu schweren und oft tödlichen Verletzungen führt. Umweltorganisationen wie der NABU und der BUND weisen seit Jahren auf diese Problematik hin.
Technische Schutzvorrichtungen für Mähroboter sind derzeit noch nicht ausgereift. Aus diesem Grund haben bereits zahlreiche Städte, darunter Köln, nächtliche Fahrverbote für Mähroboter eingeführt. Auch viele kleinere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes ähnliche Regelungen erlassen.
Die Grünen betonen, dass die Stadt Viersen ihren Beitrag zum Artenschutz leisten sollte, indem sie den Einsatz von Mährobotern auf die Tagesstunden beschränkt. Dies würde nicht nur die Gefahren für nachtaktive Wildtiere minimieren, sondern auch einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Schutz bedrohter Arten leisten. (cs)