Stadt prüft Hundebestand – Bußgelder bis 500 Euro möglich

Die Stadt Viersen wird in den kommenden Monaten überprüfen, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Dazu wird ein städtischer Mitarbeiter Hundehalterinnen und Hundehalter befragen. Der Mitarbeiter wird einen städtischen Dienstausweis vorzeigen.

Viersen – Hintergrund der Überprüfung ist die Steuergerechtigkeit. So soll verhindert werden, dass Menschen, die ihren Hund anmelden, einen finanziellen Nachteil gegenüber Nicht-Anmeldenden haben. Die Stadt bittet in diesem Zusammenhang alle, die es bisher versäumt haben, ihren Hund zeitnah anzumelden.

Angemeldet werden können Hunde persönlich oder schriftlich. Die persönliche Anmeldung ist möglich im Verwaltungsgebäude I in Dülken, Am Alten Rathaus 1, Zimmer 203. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr.

Für die schriftliche Anmeldung stellt die Stadt Viersen ein Formular auf ihrer Internetseite zu Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post oder per E-Mail (steuern@viersen.de) an die Stadt geschickt werden.

Fragen zur Hundesteuer beantwortet der städtische Fachbereich Finanzverwaltung – Kommunale Steuern und Abgaben. Dazu steht die E-Mail-Adresse steuern@viersen.de zur Verfügung. Telefonische Nachfragen sind unter 02162 101-569 zu den genannten Sprechzeiten möglich.

Der Steuersatz für einen Hund liegt derzeit bei 100 Euro pro Jahr. Bei zwei Hunden sind 120 Euro pro Hund zu zahlen. Ab drei Hunden werden 144 Euro pro Tier und Jahr berechnet. Die Steuer wird jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wird ein Hund während der Jahres angemeldet, wird nur der anteilige Betrag fällig.

Sollten bei der Überprüfung Hunde festgestellt werden, die nicht zur Steuer angemeldet sind, wird das als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dann wird nicht nur die Steuer rückwirkend festgesetzt. Zusätzlich muss die Halterin oder der Halter mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 500 Euro betragen. (opm)

Foto: Sven Lachmann/Pixabay