Stracke: Das Prinzip Fördern und Fordern muss fortbestehen

„Ampel stellt sich offen gegen Bundesagentur für Arbeit.“ Der Bundestag hat abschließend eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entschieden, mit der die Ampel-Koalition die Sanktionen im SGB II für ein Jahr weitestgehend aussetzt.

Deutschland – Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke: „Die Ampel setzt die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Hartz-IV Bezieher für ein Jahr komplett aus. Damit gibt sie das erfolgreiche Prinzip des Förderns und Forderns auf, das Rot-Grün im Jahr 2005 eingeführt hat. Mit ihrem Vorhaben stellt sich die Ampel zudem offen gegen die klaren Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesagentur hat sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf für die Beibehaltung der geltenden Regelungen ausgesprochen. Aus ihrer Sicht bedarf es einer effektiven Handhabe, wenn Leistungsbezieher ihren Pflichten nicht nachkommen.

Demgegenüber gilt nach den Ampelplänen zukünftig: Wer als Hartz-IV Bezieher beispielsweise grundlos eine zumutbare Arbeit ablehnt, der bleibt von Konsequenzen gänzlich verschont. Wer Terminvereinbarungen beim Jobcenter ignoriert, kann eine Leistungskürzung von maximal zehn Prozent erhalten.

Wer Sozialleistungen bezieht, für den gibt es auch die Verpflichtung zur Mitwirkung, um aus der Arbeitslosigkeit möglichst schnell wieder herauszukommen. Wenn jetzt die Ampel Sanktionen abschafft, dann schafft sie die Pflicht zur Mitwirkung gleich mit ab. Das ist das völlig falsche Signal und bedeutet nichts anderes als die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das lehnen wir ab. Denn die Solidarität in einem Sozialstaat ist keine Einbahnstraße.“ (opm)