Was beim Kfz-Versicherungswechsel zu beachten ist

Bis zum 30. November können Autoversicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar nächsten Jahres den Anbieter zu wechseln. Um im Schadensfall ideal abgesichert zu sein, können Versicherte die verpflichtende Kfz-Haftplicht um unterschiedliche Versicherungsbausteine ergänzen. Beim Abschluss der Police lohnt es sich auf einige Aspekte besonders zu achten.

Ratgeber – Zunächst sind die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht von großer Bedeutung. Sie sollten mindestens 100 Millionen Euro pauschal sowie 15 Millionen Euro pro geschädigter Person betragen. Außerdem umfasst eine gute Police den Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit im Kaskofall: Das bedeutet, dass die Versicherung den Versicherungsschutz auch trotz grober Fahrlässigkeit gewährt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Absicherung durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie vor Schäden am Auto durch jegliche Art von Tierbissen an der Verkabelung. Hier ist es wichtig, dass nicht nur direkte Schäden am Auto versichert werden, sondern auch Folgeschäden in der Police enthalten sind.

Wichtig ist, sich genau über die Leistungsstärke einer Kfz-Versicherung zu informieren, um umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht und den Optionen Teilkasko und Vollkasko gibt es einige weitere Bausteine für eine Kfz-Versicherung, die für eine zusätzliche und umfassende Absicherung sorgen.

Weitere optionale Bausteine sorgen für optimale Absicherung

Eine dieser weiteren Versicherungsleistungen ist der Schutzbrief, der im Falle einer Autopanne oder eines Unfalls greift. Er deckt nicht nur die Bergung und Sicherstellung des Fahrzeugs ab, sondern kann auch eventuelle Überbrückungsleistungen bereitstellen, damit die versicherte Person mobil bleibt.

„Die FahrerKasko greift hingegen bei selbstverschuldeten Unfällen mit Verletzungen oder sogar Todesfolge des Fahrers. Sie gewährleistet finanzielle Unterstützung für die versicherte Person und ihre Familie, um mögliche Folgekosten oder Einkommenseinbußen zu bewältigen“, unterstreicht der LVM-Vertrauensmann Sven Engelbergs, der in Viersen und Nettetal eine LVM-Agentur betreibt (www.lvm-viersen.de).

Ein weiterer Baustein ist der Verkehrsrechtsschutz, der die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr übernimmt. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt und der Versicherte unterliegt, kann die Versicherung auch die Honorare des gegnerischen Anwalts zahlen. (opm)

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