Am westlichen Siedlungsrand von Wickrath soll ein neues Wohngebiet mit bis zu 50 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte entstehen.
Mönchengladbach – Die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft die Stadtverwaltung derzeit mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 810/W sowie der 253. Änderung des Flächennutzungsplans („Voigtshofer Allee“). In seiner Sitzung Mitte September hat der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie für den Flächennutzungsplan gefasst. Ab Montag, den 6. Oktober können Bürgerinnen und Bürger die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Rund 3,2 Hektar groß ist das Plangebiet, das derzeit überwiegend für den Ackerbau genutzt wird. Der Bebauungsplan umfasst zwei Teilbereiche: Im Süden, unmittelbar entlang der Voigtshofer Alle, soll eine Kindertagesstätte errichtet werden. Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, sind im Obergeschoss des Gebäudes bis zu acht Wohnungen vorgesehen. Die bisherige Modulbau-Kita kann damit durch einen dauerhaften Bau ersetzt werden, sobald der Bebauungsplan in Kraft tritt.
Der nördliche Teilbereich des Plangebiets liegt hinter der Häuserreihe an der Wiesenstraße und wird über den Schillingstaler Weg erreichbar sein. Hier sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal einem Vollgeschoss vorgesehen. Der Bebauungsplan legt für alle Häuser eine offene und begrünte Vorgartenzone und versickerungsfähige Materialien für Zufahrten, Wege und Stellplätze fest. Fassaden und Dächer sind entsprechend der Umgebungsbebauung zu gestalten. Teil des Plans sind zudem elf Bäume im Straßenraum, Heckenpflanzungen zur freien Landschaft hin sowie ein Grünstreifen mit Gehölzen entlang der westlichen Plangebietsgrenze. Zur Entwässerung des Baugebiets soll eine neue Versickerungsanlage hergestellt werden.
Eine Fläche zwischen dem südlichen und dem nördlichen Teilbereich wurde bei der Überarbeitung des Vorentwurfs aus dem Plangebiet herausgenommen. Sie bleibt wie bisher als potenzielle Schulerweiterungsfläche erhalten.
Pläne können online oder vor Ort eingesehen werden Zu den Unterlagen des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 7. November Stellung nehmen. Dazu werden der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und weiteren Unterlagen veröffentlicht. Online abrufbar sind die Dokumente unter stadt.mg/blp-beteiligung. Zusätzlich liegen die Unterlagen beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung im Rathaus Rheydt (Eingang G), Markt 9, 41236 Mönchengladbach im Foyer des dritten Obergeschosses aus. Dort können sie montags bis donnerstags zwischen 07:30 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen werden. Stellungnahmen sind bevorzugt elektronisch einzureichen (z. B. online auf der oben genannten Internetseite der Stadt Mönchengladbach oder per E-Mail an blp-beteiligung@moenchengladbach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. (opm)
