Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2024 des Kreises Viersen unterzeichnet. Mit der Verfügung wurde auch die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage genehmigt.
Kreis Viersen – Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt nun 35,2 % und steigt im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozentpunkt. Der Haushaltsausgleich wird fiktiv durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage i. H. v. knapp 10 Mio. Euro erreicht, die sich damit auf rund 3,41 Mio. Euro reduziert. Zudem plant der Kreis Viersen im diesjährigen Haushalt einen globalen Minderaufwand von rd. 4,8 Mio. EUR ein.
Mit diesem Finanzinstrument kann nach den neuen Vorschriften des 3. Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) im Ergebnisplan eine pauschale Kürzung der Aufwendungen von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen erfolgen. Durch die Inanspruchnahme von Ausgleichsrücklage und globalem Minderaufwand gelingt es dem Kreis, in diesem Jahr einen weiteren Anstieg der Kreisumlage zu vermeiden und seine kreisangehörigen Kommunen insoweit finanziell zu entlasten.
Regierungspräsident Thomas Schürmann äußert keine grundsätzlichen Bedenken, sieht den Kreis aber in der Pflicht, die weitere Entwicklung genau zu beobachten. So wird bei der Aufstellung des Kreishaushalts 2025 der Umlagesatz der Kreisumlage – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklung – erneut zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten sein.
Er blickt dabei positiv in die Zukunft: „Mir sind die angespannte Wirtschafts- und Finanzlage sowie die Investitionsbedarfe der Kreise, Städte und Gemeinden sehr bewusst. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Kreis Viersen die Herausforderungen gemeinsam mit seinen kreisangehörigen Kommunen auf Basis einer umsichtigen Haushaltsbewirtschaftung meistern wird und den in der Mittelfristplanung dargestellten originären Haushaltsausgleich erreichen und halten kann.“ (opm)