Bundeskabinett will den Windkraft-Ausbau deutlich beschleunigen

„Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin.

Deutschland – Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards gesetzt. So soll beispielsweise über eine spezielle Prüfung eine Liste von Brutvogelarten erstellt werden, die potentiell mit Windanlagen zusammenstoßen könnten. Hinzu kommen weitere artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich.

Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse
Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung wird zunächst klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zur Erleichterung von Genehmigungsverfahren werden die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung und die Alternativenprüfung vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.

Bundesamt für Naturschutz wird eingebunden
Das Bundesamt für Naturschutz bekommt den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Zur Finanzierung dieser Programme sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.

Auch Landschaftsschutzgebiete für Windanlagen geeignet
Das neue Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert. (opm/Bundesregierung)