Die Viersener FDP bringt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit einen Antrag ein, der die Stadtverwaltung dazu auffordert, eine umfassende Informationsinitiative zur Reform des Wohngeldgesetzes zu starten.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker
Viersen – Der Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ im Januar 2023 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, die vor allem für Einkommensschwache Haushalte erhebliche Fortschritte mit sich bringen – doch viele Betroffene scheinen darüber nicht ausreichend informiert zu sein.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 2. September 2024 hatte die FDP das Thema zur Sprache gebracht, damals jedoch ohne Erfolg. Laut dem FDP-Stadtverbandsvorsitzenden Dr. Frank a Campo stieß die Idee einer Aufklärungskampagne bei der Verwaltung auf Ablehnung.
Die Reform des Wohngeldgesetzes hat weitreichende Auswirkungen auf viele Haushalte. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Einkommensgrenzen und Berechnungsgrundlagen, die vielen Menschen einen erstmaligen oder höheren Anspruch auf Wohngeld ermöglichen. Vor allem die Tatsache, dass das Kindergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet wird, dürfte bei vielen Familien zu einem höheren Wohngeld führen.
Doch laut FDP besteht die Gefahr, dass viele Bürger diese Änderungen nicht kennen. „Besonders Personen, deren Antrag vor der Reform abgelehnt wurde, könnten nicht wissen, dass sie nun wohngeldberechtigt sind“, erklärt die FDP. Diese Befürchtung bestätigt sich durch Berichte in verschiedenen Medien.
Der Antrag der FDP sieht vor, dass die Stadt Viersen auf verschiedenen Kanälen – darunter die städtische Website sowie geeignete Print- und Onlinemedien – über die Änderungen im Wohngeldgesetz informiert. Es sollen verständliche Beispielrechnungen präsentiert werden, die die Auswirkungen der Reform veranschaulichen. Außerdem fordert die FDP, dass auf der städtischen Homepage ein gut sichtbarer Link zu einem Wohngeld-Rechner bereitgestellt wird, damit potenziell Berechtigte selbst überprüft werden können, ob sie Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben.
„Die Berechnungsgrundlage wurde geändert, die Einkommensgrenze für Anspruchsberechtigung und vieles mehr, und in der Regel ergibt das eine spürbare Erhöhung des Wohngeldes gegenüber der alten Rechtslage“, so Stefan Feiter, Fraktionsvorsitzender der FDP-Ratsfraktion. „Es ist allerdings fraglich, ob diese Information bei Wohngeldberechtigten auch angekommen ist. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Menschen, deren Wohngeldantrag nach alter Rechtslage abgelehnt wurde, nicht wissen, dass sie nach dem reformierten Gesetz nun wohngeldberechtigt sind.“
Ob dem Antrag bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zugestimmt wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die FDP Viersen fest entschlossen ist, das Thema Wohngeld auf die politische Agenda zu setzen und sicherzustellen, dass möglichst viele Anspruchsberechtigte von der Reform profitieren. Die kommenden Debatten werden gezeigt, ob die Stadtverwaltung bereit ist, den Kurs zu ändern und den Bürgern die benötigte Unterstützung zu bieten. (nb)