Seit dem 1. April 2024 ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft. Besitz und Anbau von Cannabis sind damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Zudem können Konsumenten Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen. Zugleich wird der Verkauf der Droge an Heranwachsende härter bestraft.
Willich – In und rund um Schulen, Kitas, Spielplätze, weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in Sichtweite (entspricht einem Radius von mindestens 100 Metern vom Eingangsbereich) verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Zudem ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten. Cannabiskonsum ist besonders für Jugendliche und junge Erwachsene gefährlich, da sich deren Gehirn noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändert.
„Leider wird die Verantwortung für die Ahndung des Cannabiskonsums in diesen Schutzzonen wieder den Kommunen überlassen, die nun dringend reagieren müssen, diese zu benennen. Außerdem muss die Verantwortlichkeit von Bußgeldern und/oder Verwarnung klar geregelt werden und das zeitnah“, so der Kinderschutzbund Willich.
Der Kinderschutzbund Willich möchte auf Grund dieser Tatsachen bekanntgeben, dass man den Schutzgedanken für Kinder und Jugendliche sehr ernst nimmt. „Wir weisen darauf hin, dass um die Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes, Neersener Straße 41 in Anrath in dem benannten Radius kein Cannabiskonsum geduldet wird“, so Barbara Jäschke Vorsitzende des Kinderschutzbundes Willich. „Der angrenzende Spielplatz, die Kita in der Nähe und das Lise-Meitner-Gymnasium befinden sich ebenfalls in dieser Schutzzone“, fügt Dieter Lambertz stellvertretender Vorsitzender hinzu. Beide sind sich einig, dass man bei Verstoß gegen die gesetzlichen Verbotszonen unverzüglich das Ordnungsamt bzw. Polizei verständigen wird. Außerdem verweist Jäschke auf das am 22.September 2024 stattfindende Kinderfest im Schlosspark, dass vom Kinderschutzbund Willich als Organisator ebenfalls als Cannabis freie Zone erklärt wird. Dies betrifft im Übrigen alle Aktionen des Kinderschutzbundes Willich, die an anderen Örtlichkeiten stattfinden.
„Erwachsene sind für sich selbst verantwortlich, aber Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre müssen geschützt werden und das steht auch in der Verantwortung des Kinderschutzbundes.“ (opm)