Martin Plum fordert: Keine Maut für Garten- und Landschaftsbauer

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Mautpflicht droht für Garten- und Landschaftsbauer im Kreis Viersen zu einer weiteren finanziellen Mehrbelastung zu werden.

Kreis Viersen – Obwohl im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ein Ausnahmetatbestand für Handwerker und mit dem Handwerk vergleichbare Berufe wie Garten- und Landschaftsbauer vorgesehen ist, unterlässt es die Ampel-Regierung, diesen Berufszweig von der ab 1. Juli 2024 geltenden Mautpflicht zu befreien. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Kreis Viersen, Martin Plum (CDU), will Bundesverkehrsminister Volker Wissings (FDP) Verhalten nicht einfach durchgehen lassen. Gemeinsam mit sieben weiteren Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion aus Wahlkreisen, in denen der Garten- und Landschaftsbau stark vertreten ist, fordert er den Minister daher in einem Schreiben dazu auf, umgehend Abhilfe zu leisten.

„Der Deutsche Bundestag hat Ausnahmetatbestände im Mautgesetz verankert, mit der Garten- und Landschaftsbauer von der Mautpflicht befreit werden können. Von diesen Ausnahmetatbeständen will der zuständige Bundesverkehrsminister Volker Wissing jedoch keinen Gebrauch machen. Er drückt stattdessen den Garten- und Landschaftsbauern zusätzliche Belastungen auf und lässt damit den für unsere Region so wichtigen Wirtschaftszweig im Stich. Wissings politisches Handeln geht auf keine Kuhhaut. Der Minister ist jetzt gefordert, seine Entscheidung umgehend zu korrigieren und weitere Belastungen für die grüne Branche abzuwenden“, so Martin Plum.

§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 BFStrMG sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, als mautbefreite Fahrzeuge zu behandeln sind. Zudem sind jene Fahrzeuge von der Maut befreit, die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern verwendet werden, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt.

Mit der vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (Stand März 2024) veröffentlichten Liste der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 BFStrMG ist nun die Situation entstanden, dass der Produktionsgartenbau für seine betrieblichen Transporte von der Maut befreit ist, der gewerbliche Gartenbau wie Friedhofsgärtnereien, Gartencenter- und Landschaftsbauunternehmen aber nicht. Zwar zählt der Garten- und Landschaftsbau nicht zum traditionellen Handwerk im Sinne der Handwerksordnung, die Betriebe führen aber mit dem Bau und der Pflege, z.B. von Grünflächen, Tätigkeiten aus, die mit einer handwerklichen Tätigkeit vergleichbar sind. (opm)

Ein Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Martin Plum die ganze Maut ist von der CDU ein Desaster was dem Volk Milliarden kostet und noch kosten wird. Das haben wir der CDU Riegierung zu verdanken. Und dann den Leitspruch: Zum Wohle Des Volkes! Die Maut zahlt kein Unternehmen, nein wird auf jedes Produkt umgelegt und der Steuerzahler der es Erwirbt zahlt die Maut! Das ist eine Versteckte Steuererhöhung! Und solche alte Volkspartei soll man Wählen?!?!?!

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